
Gemeinderat wählt den „sanften Weg“
Hundebesitzer in Bad Wildbad müssen sich auf steigende Kosten einstellen – allerdings nicht so abrupt wie ursprünglich geplant. Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich eine stufenweise Erhöhung der Hundesteuer bis zum Jahr 2028. Damit folgte das Gremium einer Empfehlung des Ausschusses, die Belastung für die Bürger über drei Jahre zu verteilen, statt den vollen Betrag sofort zum 1. Januar 2026 zu erheben.
Die neuen Tarife im Überblick
Die Steuer für den Ersthund steigt von aktuell 108 Euro im kommenden Jahr auf 120 Euro und erreicht 2028 schließlich 144 Euro. Für den Zweithund werden am Ende der Staffelung 288 Euro fällig (aktuell 216 Euro). Auch für Kampfhunde und Zwinger wurden die Sätze entsprechend nach oben angepasst. Ende 2028 soll das Thema erneut auf den Prüfstand.
Zwischen Luxussteuer und Familienmitglied
In der Debatte verdeutlichte Gemeinderat Wilko Rochow-Borg (CDU) das Dilemma: Während die Hundesteuer historisch als Luxussteuer galt, sei der Hund heute für viele ein „soziales Wesen“ und festes Familienmitglied. Er lobte zwar die Zunahme an Hundekotbehältern im Stadtgebiet, kritisierte jedoch uneinsichtige Halter, die Hinterlassenschaften dennoch liegen lassen. Hier forderte er schärfere Strafen, regte aber gleichzeitig an, engagierte Tierschützer künftig steuerlich zu entlasten.
Trotz zweier Gegenstimmen und einer Enthaltung ist die schrittweise Erhöhung nun beschlossene Sache. Die Verwaltung sieht in der Staffelung einen Kompromiss, um die städtischen Einnahmen zu verbessern, ohne die Halter ad hoc zu überfordern. (mm)
Die Preisstaffelung (Auszug)
Hundetyp | Aktuell | 2026 | 2027 | 2028 |
|---|---|---|---|---|
Ersthund | 108 € | 120 € | 132 € | 144 € |
Zweithund | 216 € | 240 € | 264 € | 288 € |
Kampfhund | 552 € | 612 € | 684 € | 744 € |

