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Hundesteuer - Jahresbescheide 2026

Die Hundesteuerbescheide für das Jahr 2026 werden den Steuerpflichtigen in den nächsten Tagen zugestellt. Bitte beachten Sie den in den Steuerbescheiden...

Die Hundesteuerbescheide für das Jahr 2026 werden den Steuerpflichtigen in den nächsten Tagen zugestellt. Bitte beachten Sie den in den Steuerbescheiden angegebenen Fälligkeitstermin (16.02.2026) für die Zahlung und bezahlen Sie die Hundesteuer (sofern keine Abbuchungsermächtigung erteilt wurde) möglichst bargeldlos unter Angabe des Buchungszeichens an die Gemeindekasse Hochdorf.

Mit den Jahresbescheiden wurden neue Hundesteuermarken zugestellt. Diese Hundesteuermarken bleiben bis auf weiteres gültig. Wir möchten alle Hundehalter/innen bitten, die Hundesteuermarken gut sichtbar am Halsband des Hundes zu befestigen. Bei Verlust der Hundesteuermarke ist eine Ersatzmarke gegen eine Gebühr von 2,50 Euro bei der Gemeindeverwaltung zu erwerben.

Wir bitten alle Hundehalter/innen Folgendes zu beachten:

  • Wer einen über drei Monate alten Hund im Gemeindegebiet hält, muss dies innerhalb eines Monats nach Beginn der Hundehaltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat, der Gemeinde schriftlich anzeigen.
  • Endet die Hundehaltung oder entfallen die Voraussetzungen für eine gewährte Steuervergünstigung, so ist auch dies der Gemeinde innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen. Wird ein Hund veräußert, so ist der Name und die Anschrift des Erwerbers anzugeben.
Erscheinung
Reichenbacher Anzeiger
NUSSBAUM+
Ausgabe 03/2026
von Gemeinde Hochdorf
15.01.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
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