Die Hundesteuerbescheide für das Jahr 2026 werden den Steuerpflichtigen in den nächsten Tagen zugestellt. Bitte beachten Sie den in den Steuerbescheiden angegebenen Fälligkeitstermin (16.02.2026) für die Zahlung und bezahlen Sie die Hundesteuer (sofern keine Abbuchungsermächtigung erteilt wurde) möglichst bargeldlos unter Angabe des Buchungszeichens an die Gemeindekasse Hochdorf.
Mit den Jahresbescheiden wurden neue Hundesteuermarken zugestellt. Diese Hundesteuermarken bleiben bis auf weiteres gültig. Wir möchten alle Hundehalter/innen bitten, die Hundesteuermarken gut sichtbar am Halsband des Hundes zu befestigen. Bei Verlust der Hundesteuermarke ist eine Ersatzmarke gegen eine Gebühr von 2,50 Euro bei der Gemeindeverwaltung zu erwerben.
Wir bitten alle Hundehalter/innen Folgendes zu beachten:

