Die jährliche Hundesteuer wird zum 15. Februar 2025 fällig.
Bei den Steuerpflichtigen, die am Abbuchungsverfahren teilnehmen, wird der fällige Betrag abgebucht. Die übrigen Zahlungspflichtigen werden gebeten, die fällige Forderung zu begleichen, da bei nicht fristgerechter Zahlung Säumniszuschläge und Mahngebühren erhoben werden müssen.
Bürgermeisteramt Malsch
Gemeindekasse