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Hundesteuermarken 2023-2025 behalten ihre Gültigkeit bis 31.12.2027

Die Gültigkeit der im Januar 2023 ausgegebenen Hundesteuermarken für den Zeitraum 2023 bis 2025 wird bis zum 31.12.2027 verlängert. Wird die Hundehaltung...

Die Gültigkeit der im Januar 2023 ausgegebenen Hundesteuermarken für den Zeitraum 2023 bis 2025 wird bis zum 31.12.2027 verlängert.

Wird die Hundehaltung vorher beendet, gilt die Hundesteuermarke längstens bis zum Ende der Hundehaltung.

Es werden erst mit der Zustellung der neuen Hundesteuerbescheide im Jahr 2028 neue Hundesteuermarken ausgegeben.
Für bis dahin erforderliche Ersatzsteuermarken wird eine Verwaltungsgebühr von 5 Euro fällig.

Auskunft erteilt die Abteilung Finanzen, Otto-Ficker-Straße 2, Zimmer 007, Frau Virginia Just, 73230 Kirchheim unter Teck, Telefon-Nr. 502-313 (steuern@kirchheim-teck.de)

Erscheinung
Mitteilungsblatt Nabern
NUSSBAUM+
Ausgabe 03/2026
von Rathaus Nabern
15.01.2026
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