Die Gültigkeit der im Januar 2023 ausgegebenen Hundesteuermarken für den Zeitraum 2023 bis 2025 wird bis zum 31.12.2027 verlängert.
Wird die Hundehaltung vorher beendet, gilt die Hundesteuermarke längstens bis zum Ende der Hundehaltung.
Es werden erst mit der Zustellung der neuen Hundesteuerbescheide im Jahr 2028 neue Hundesteuermarken ausgegeben.
Für bis dahin erforderliche Ersatzsteuermarken wird eine Verwaltungsgebühr von 5 Euro fällig.
Auskunft erteilt die Abteilung Finanzen, Otto-Ficker-Straße 2, Zimmer 007, Frau Virginia Just, 73230 Kirchheim unter Teck, Telefon-Nr. 502-313 (steuern@kirchheim-teck.de)