Sehr geehrte Dobler Bürgerinnen und Bürger,
bei unseren Kontrollen der Hundesteuermarken ist uns vermehrt aufgefallen, dass ebendiese nicht am Hund bzw. am Halter getragen wurden. Laut § 11 Abs. 4 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Dobel müssen diese aber mitgeführt werden. Wenn nicht direkt am Hund, würden wir alternativ empfehlen, die Hundesteuermarke am Schlüsselbund zu befestigen, um sicherzustellen, dass diese mitgeführt wird. Der Verstoß gegen § 11 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Dobel ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
In dem Zuge möchten wir uns auch einmal bei allen kontrollierten Hundebesitzern für die Kooperation und Freundlichkeit bei den Kontrollen bedanken und hoffen, dass diese auch weiterhin so vonstattengehen.
Für Rückfragen und Hinweise steht Ihnen Herr Kapukaya gerne persönlich zur Verfügung. Sie erreichen ihn unter Tel. (07083) 745-18 oder per E-Mail an kapukaya@dobel.de.