Die Gemeinde Ilsfeld teilt mit, dass die Hundesteuer am 15.2.2025 fällig wird.
Der zu zahlende Betrag ergibt sich jeweils aus dem letzten Hundesteuerbescheid.
Es wird um termingerechte Bezahlung gebeten. Bei verspäteter Zahlung müssen aufgrund gesetzlicher Regelungen Säumniszuschläge und Mahngebühren erhoben werden. Außerdem hat der Schuldner im Beitreibungsfall die daraus entstehenden Kosten zu tragen.
Bitte achten Sie darauf, dass bei den Zahlungen unbedingt das Buchungszeichen anzugeben ist. Dies vermeidet Fehler und erleichtert uns die Zuordnung der Zahlung.
Bei den Steuerpflichtigen, die sich am SEPA-Lastschriftverfahren beteiligen, werden die fälligen Beträge vom Bankkonto abgebucht.
Gemeinde Ilsfeld
Fachbereich Wirtschaft und Finanzen