Gemäß § 13 der polizeilichen Umweltschutzverordnung der Gemeinde Gosheim hat der Halter oder Führer eines Hundes dafür Sorge zu tragen, dass dieser seine Notdurft nicht auf gemeindlichen Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet.
Die Gemeinde hat als unterstützende Maßnahme in den besonders oft von Hundekot betroffenen Bereichen 33 Hundetoiletten an folgenden Standorten aufgestellt:
1) Ecke Gehrenstraße/Mozartstraße
2) Eingang der Grünanlage in der Brühlstraße
3) Ecke Gehrenstraße/Hirschleweg
4) Radverbindungsweg Richtung Bildungszentrum auf Höhe Überquerung L 433 Brücklestraße
5) Parkplatz am Längenbergweg
6) Morgenweg unterhalb des Lembergparkplatzes
7) Im Bereich alter Bahndamm/Mayers Schopf
8) Im Bereich alter Bahndamm/Efingers Schopf
9) Loipenparkplatz Richtung Böttingen
10) Längenberg am Kreuz
11) Wendeplatte Sturmbühl Richtung Wunderfichte
12) Radweg Wehingen Einmündung im Wanderweg „alter Bahndamm“
13) Einmündung Uhlandstraße Richtung Pferdekoppel
14) Radweg in Höhe Netto-Markt
15) Radweg in Höhe Firma CWG/Autohaus Nann
16) Radweg in Höhe Sportheim
17) Beginn Längenbergweg
18) Längenbergkapelle
19) Eingang Park „Brühl“ vom Jurabad her
20) Eingang Park „Brühl“ von Juraschule her
21) Kehlenweg unterhalb der Heubergstraße
22) Ende Schönblickweg Richtung Autunnel
23) Ende Öschlestraße
24) Ecke Ringstraße/Bahnhofstraße
25) Längenbergweg auf Höhe Ring „Im Ländle“
26)Weiherstraße, Höhe Fußweg zum Edeka-Parkplatz
27) Weiherstraße, gegenüber Firma Holzbau Weiss
28) Fitnessmeile, ca. auf halber Strecke zw. Standort 8 und 12
29) Morgenweg Richtung Sturmbühl Höhe „Krumme Äcker“
30) Obere Tannstraße
31) Ecke Lembergstraße / Marienstraße
32) Ecke Industriestraße / Weiherstraße
33) Narrenbrunnen auf der Seite der Brühlstraße
Die Verwaltung bittet eindringlich alle Hundebesitzer, im Bedarfsfall hiervon Gebrauch zu machen. Zusätzlich bitten wir Sie, dort keinen Restmüll zu entsorgen.
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