Sicher ist es schon aufgefallen: Seit vergangener Woche sind die Bojen im Hurstsee platziert, sie erlauben das Baden im abgegrenzten Bereich. Bisher galt im ganzen See ein Badeverbot. Dies wurde von den Besuchern des Sees aber leider nicht berücksichtigt. Denn die Beliebtheit des Sees als Badegewässer hat sich in den vergangenen Jahren weiter gesteigert. Die Nutzung des Sees musste deshalb aus haftungsrechtlichen, aber auch aus umweltrechtlichen Gründen geregelt werden.
Vom Erlass einer Rechtsverordnung, die die ordnungsrechtliche Ahndung des verbotenen Badebetriebes geregelt hätte, hat die Stadt abgesehen. Stattdessen konnte Oberbürgermeister Johannes Arnold in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde und dem Versicherer der Stadt mit der Einrichtung einer Badestelle einen Kompromiss schaffen, um die Themen Haftung und Umweltschutz unter einen Hut zu bringen.
Voraussetzung dafür ist, dass die Seebesucherinnen und -besucher künftig die ausgewiesenen Badestellen am östlichen Ufer als Zugang zum Wasser nutzen und innerhalb der ausgewiesenen Zone schwimmen. Alle anderen Uferbereiche dienen nicht als Badestelle.
Alle Besucherinnen und Besucher sind aufgerufen, sich im Natur- und Landschaftsschutzgebiet ordnungsgemäß zu verhalten. Dazu gehört beispielsweise, keinen Müll zu hinterlassen, Feuerstellen oder Einmal-Grills sind tabu. Grundsätzlich sollte ein respektvoller Umgang mit Flora und Fauna selbstverständlich sein. Weiter gilt es zu beachten, dass es um den See keine Parkmöglichkeiten gibt. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.
Unbedingt zu beachten ist: Das Baden im See erfolgt auch in der ausgewiesenen Zone auf eigene Gefahr.