Vorsicht: Privat bezahlen bei IGeL-Leistungen
Patientinnen und Patienten, die beim Arztbesuch Individuelle Gesundheitsleistungen
(IGeL) in Anspruch nehmen, müssen diese selbst bezahlen. Denn diese Behandlungen und Untersuchungen sind in der Regel keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Ob eine medizinische Leistung in den Leistungskatalog der Krankenversicherungen aufgenommen wird, entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss.
Die VdK-Patientenberatung in Stuttgart informiert rund um gesundheitsrechtliche, medizinische oder psychosoziale Fragen. In ihrem VdK-Podcast „Reingehört“ widmen sie sich auch dem Thema IGeL-Leistungen – alle Episoden stehen zum Reinhören bei bekannten Streamingdiensten sowie unter www.vdk-bw.de/medien/podcast zur Verfügung.