Die Stadtverwaltung Kirchheim unter Teck, die IHK-Bezirkskammer Esslingen-Nürtingen und die Handwerkskammer Region Stuttgart haben eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit bei der Fachkräfteeinwanderung unterzeichnet. Ziel der Kooperation ist es, internationale Fachkräfte zu gewinnen, einzustellen und in der Region langfristig zu halten.
Die IHK-Bezirkskammer wird ihre Mitgliedsbetriebe umfassend zu den Themen Fachkräfteeinwanderung und beschleunigtes Fachkräfteverfahren beraten. Zudem unterstützt sie bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen und übernimmt die Weiterleitung an das Ausländerwesen Kirchheim unter Teck. Dies ermöglicht eine zeitnahe Bearbeitung der Anträge und beschleunigt die Verfahren.
„Viele Unternehmen suchen dringend nach Fachkräften, auch aus Drittstaaten. Die langen Verfahrensdauern stellen jedoch eine große Herausforderung dar“, betont Christoph Nold, leitender Geschäftsführer der IHK-Bezirkskammer Esslingen-Nürtingen und ergänzt: „Durch die vertiefte Zusammenarbeit mit der Stadt Kirchheim unter Teck können unsere Unternehmen internationale Fachkräfte schneller integrieren und wettbewerbsfähig bleiben.“
„Die Zusammenarbeit mit der IHK-Bezirkskammer Esslingen-Nürtingen hilft uns, gezielt Fachkräfte zu gewinnen und unsere Region als attraktiven Arbeitsstandort zu positionieren“, betont Dr. Pascal Bader, Oberbürgermeister der Stadt Kirchheim unter Teck.
Die Zusammenarbeit soll sowohl das Ausländerwesen der Stadtverwaltung als auch die IHK-Mitgliedsunternehmen entlasten.
Hintergrundinformationen:
Der neue Service der IHK-Bezirkskammer Esslingen-Nürtingen und der Handwerkskammer Region Stuttgart umfasst die Beratung zu den rechtlichen Möglichkeiten der Fachkräfteeinwanderung, die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse sowie die Unterstützung bei der Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens und Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen. Die Kammer handelt hierbei in Untervollmacht für die Unternehmen und leitet die vollständigen Unterlagen an das Ausländerwesen Kirchheim unter Teck weiter. Dieses startet das Anerkennungsverfahren, holt die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein und stellt bei Erfolg die Vorabzustimmung zur Visumerteilung aus. Ergänzend erhalten die Unternehmen Informationen und Ansprechstellen zu Onboarding, Qualifizierungsmaßnahmen zur Anpassung der Berufskompetenzen aus dem Ausland und Integration der internationalen Fachkräfte im Betrieb.