Unternehmen in der Krise - Handlungsmöglichkeiten für den Arbeitgeber
Hohe Energiepreise, anhaltender Fachkräftemangel, rückgängige Auftragslage, hohe Bürokratieanforderungen und schwächelnde Gesamtwirtschaft. Die Zeiten sind für viele Unternehmen herausfordernd.
Wie können Arbeitgebende aus arbeitsrechtlicher Sicht in Krisensituationen reagieren? Gibt es Möglichkeiten, die Arbeitszeit meiner Mitarbeiter zu flexibilisieren? Kann ich Kurzarbeit als Arbeitgeber einfach einführen? Was muss ich beachten, wenn ich Mitarbeiter befristet einstellen möchte? Was ist bei einer betriebsbedingten Kündigung zu beachten?
Dies sind nur einige Fragen, die wir in unserer Veranstaltung behandeln. Mit dieser Veranstaltung möchten wir Handlungsmöglichkeiten aufzeigen, die für Sie als Arbeitgebende in Krisenzeiten aus arbeitsrechtlicher Sicht möglich sind. Ziel ist es, dass Sie als Arbeitgebende, Führungskräfte und Personalverantwortliche Ihre arbeitsrechtlichen Gestaltungspielräume im Umgang mit schwierigen Zeiten in Ihrem Unternehmen kennen.
Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an kleine und mittelständische Unternehmen sowie an Personalverantwortliche in Unternehmen.
Die nächste Informationsveranstaltung findet statt am 22. Mai 2025 von 14:00 bis 17:00 Uhr in der IHK-Bezirkskammer Rems-Murr, Kappelbergstraße 1, 71332 Waiblingen.
Der Preis pro Teilnehmer beträgt 40,- Euro.
Anmeldungen sind bis zum 20. Mai möglich unter: