Ab sofort erhältlich:
Berechtigte können ab sofort beim Bürgerservice Korntal und Münchingen ihre Gutscheinkarte für das Jahr 2026 abholen. Bitte beachten Sie die aktuell geltenden getrennten Öffnungstage für den Bürgerservice Korntal und Münchingen. Eine Terminvereinbarung ist für die Abholung des Landesfamilienpasses nicht nötig.
Voraussetzung für den Erhalt der Gutscheinkarte ist der Besitz eines Landesfamilienpasses.
Mit der Gutscheinkarte können Staatliche Schlösser, Gärten und Museen und mittlerweile auch viele nicht-staatliche und kommunale Einrichtungen kostenlos bzw. zu einem ermäßigten Eintritt besichtigt werden. In den Pass eingetragen werden können neben der berechtigten Person auch weitere vier Begleitpersonen.
Unter www.sozialministerium-bw.de ist unter Soziales/Familie/Leistungen/Landesfamilienpass eine Liste aller kostenfreier bzw. ermäßigten Eintritt gewährenden Einrichtungen eingestellt.
Familien, die bereits einen Landesfamilienpass besitzen, müssen diesen bei der Abholung der Gutscheine vorlegen.
Einen Landesfamilienpass können auf Antrag erhalten:
- Familien mit mind. drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
- Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigendem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigendem schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v.H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien, die kinderzuschlags-, wohngeld- oder bürgergeldberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigendem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
- Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) erhalten und mit mind. einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.