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Pflegeversicherung braucht eine Grundsanierung

Der Sozialverband VdK drängt darauf, die Pflegeversicherung als Ganzes zu reformieren

Notfallpläne und kurzfristige Maßnahmen werden die vielen Löcher nicht mehr stopfen können

Die Pflegeversicherung braucht eine Grundsanierung! Jetzt! Notfallpläne und kurzfristige Maßnahmen werden die vielen Löcher nicht mehr stopfen können, die es bei der Pflegeversicherung inzwischen gibt. Immer weitere kurzfristige Beitragssteigerungen belasten die Beitragszahlenden und führen zu massiver Verunsicherung bei Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen. Der Sozialstaat braucht Verlässlichkeit, er braucht stabile Einnahmen und die Solidarität aller. Nach der Erhöhung der Pflegeversicherungsbeiträge im Juli 2023 wird es im kommenden Jahr eine weitere Anhebung um mindestens 0,2 Prozentpunkte geben, es steht sogar eine Erhöhung um 0,3 Prozentpunkte im Raum. Doch auch diese Erhöhung wird die Finanzierung der Pflegeversicherung nur bis zum Frühjahr 2026 sichern. Die Pflegeversicherung muss umfassend reformiert werden, um immer weiter steigende Beiträge zu verhindern. Die Politik muss dafür sorgen, dass endlich alle Bürgerinnen und Bürger, also auch Beamtinnen und Beamte, Abgeordnete und Selbstständige in die Pflegeversicherung einzahlen. Dabei müssen alle Einkunftsarten in die Beitragsrechnung einbezogen werden. Versicherungsfremde Leistungen müssen durch Steuereinnahmen getragen werden und dürfen nicht die Pflegekasse belasten. Es ist unvermittelbar, dass Beitragszahlende gesamtgesellschaftliche Aufgaben übernehmen. Ein Beispiel: Aktuell fehlen der Pflegeversicherung sechs Milliarden, die durch Mehrkosten für Corona-Tests und Boni für das Personal entstanden sind. Insgesamt schätzt die Bundesregierung das Defizit der Pflegeversicherung für 2025 sogar auf 3,5 Milliarden Euro. Im vergangenen Jahr wurde ein gerade erst eingeführter Steuerzuschuss zur Pflegeversicherung von einer Milliarde Euro bis 2027 ausgesetzt. Das muss rückgängig gemacht werden. Außerdem ist es dringend nötig, die Beitragsbemessungsgrenze, ebenso wie die der Krankenversicherung, auf die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung anzuheben. Das Verfahren zur Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze muss zudem beibehalten werden und nicht aufgrund der Finanzinteressen von wenigen blockiert werden. Das schadet der Pflegeversicherung.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg
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Ausgabe 43/2024
von VdK-Ortsverband Wildberg
23.10.2024
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