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Weniger Aufwand für Rentner: DRV meldet Daten automatisch ans Finanzamt Von: Kristin Enge Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) übermittelt...

Weniger Aufwand für Rentner: DRV meldet Daten automatisch ans Finanzamt

Von: Kristin Enge

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) übermittelt alle steuerrechtlich relevanten Beträge an die zuständigen Finanzämter. Zudem versendet sie kostenlose Bescheinigungen über die Daten. Papierformular: Kein Eintragen von Hand notwendig

Haben Rentnerinnen und Rentner steuerpflichtige Einkünfte, die insgesamt über dem jährlichen Grundfreibetrag liegen, müssen sie eine Steuererklärung abgeben. Eingerechnet werden neben der gesetzlichen Altersrente auch Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten. Der Grundfreibetrag lag im Jahr 2025 für Alleinstehende bei 12.096 Euro und für Verheiratete bei 24.192 Euro.

Grundsätzlich übermittelt die Deutsche Rentenversicherung die Daten zu den Rentenbezügen und bestimmten Altersvorsorgeaufwendungen automatisch an das zuständige Finanzamt. Dadurch ist es meist nicht mehr nötig, die Werte von Hand in die Papierformulare einzutragen.

Wann muss man doch die Werte eintragen?

Wer die Steuererklärung jedoch im Elster-Portal erstellt oder eine kommerzielle elektronische Steuersoftware verwendet, muss die Rentendaten dort in der Regel selbst eintragen. Das gilt insbesondere dann, wenn sich Steuerpflichtige das Ergebnis der Berechnung vorab anzeigen lassen möchten. Dann können sie bei der Deutschen Rentenversicherung die kostenlose Bescheinigung „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“ anfordern. Sie enthält neben den steuerrechtlich relevanten Beträgen auch Hinweise, in welche Zeilen der Steuerformulare – etwa der „Anlage R“ – diese einzutragen sind.

Die Deutsche Rentenversicherung verschickt diese Bescheinigung nur, wenn sie einmal angefordert wurde. Das ist auf dieser Webseite möglich: www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung

Rentner erhalten diese anschließend in gedruckter Form per Post. In den Folgejahren versendet die Deutsche Rentenversicherung das Schreiben dann automatisch. Wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt, wird es in der Regel zwischen Mitte Januar und Ende Februar zugestellt.

(Quelle: vdk.de)

Im Café Schubert, Bad Herrenalb, Ettlinger Str. 16, findet am 8. April um 15 Uhr wieder unser monatlicher Kaffeenachmittag statt. Alle Mitbürger sind willkommen, sich zu uns an den Stammtisch zu setzen und uns anzusprechen. Bei Kaffee und Kuchen erleben wir wieder eine entspannende Atmosphäre.

Wir sind Ihnen behilflich bei all Ihren sozialrechtlichen Belangen in Sachen:

- Rente

- ALG1 und Bürgergeld

- Schwerbehindertenausweis

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- Wohnberatung

Sozialberatungstermine finden nur telefonisch unter der Rufnummer 07084 9359903 mit unserem Sozialberater Herrn Dr. Klaus Käfer statt. Sozialberatung ist nicht an eine Mitgliedschaft gebunden, Sozialrechtsberatung ist nur für Mitglieder!
Darüber hinaus finden bei uns auch Vorträge, Ausflüge und Veranstaltungen statt.

Besuchen Sie auch unsere Homepage: www.vdk.de/ov-bad-herrenalb

Kontakt:

Vorsitzender: Herr Wolfgang Eppenich

Tel.: 07083 4209

E-Mail: Wolfgang.Eppenich@kabelbw.de

Frauenvertreterin: Monika Sander

Tel.: 07083 525152

Wir wünschen allen Lesern ein gesegnetes Osterfest!

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Ausgabe 14/2026
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