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Keller auspumpen – Eine Aufgabe der Feuerwehr? Der Frühling wie auch der Herbst überraschen uns oft mit einer Vielzahl an Regenfällen, daher kommt...
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Keller auspumpen – Eine Aufgabe der Feuerwehr?
Der Frühling wie auch der Herbst überraschen uns oft mit einer Vielzahl an Regenfällen, daher kommt es gerade in diesen Jahreszeiten häufiger zu Hochwasser und Überschwemmungen. Oftmals haben die Bürger das Problem, dass das Regenwasser in ihre Gebäude eindringt – betroffen sind hauptsächlich die Kellerräume sowie das Erdgeschoss. Teilweise dringt das Wasser über Kellerfenster oder über den Kanal in die Gebäude ein.
Zu diesem Ereignis wird sehr häufig die Feuerwehr alarmiert. Bitte überlegen Sie bei unkritischen Schadenslagen, wie z.B. überfluteten Fahrbahnen zuerst, ob Sie dafür wirklich den Notruf 112 belasten müssen. Mitbürger, die vielleicht eine wirkliche bedrohliche Schadenslage haben, bleiben so möglicherweise sehr lange in der Warteschlange der Leitstelle hängen.
Bitte beachten Sie, dass das Auspumpen von Kellerräumen oder Gebäuden grundsätzlich nicht zu den Pflichtaufgaben der Feuerwehr gehört. Diese erbrachten Hilfeleistungen sind unter normalen Umständen kostenpflichtig.
Auch kann ein Auspumpen der Kellerräume nur ab einer Wassertiefe von einigen Zentimetern durchgeführt werden. Die Vielzahl der Einsätze macht dieses Vorgehen notwendig. Bei wenig Wasser müssen Sie leider selbst tätig werden. Auch macht das Auspumpen erst Sinn, wenn kein Wasser mehr von außen nachläuft.
Selbsthilfe-Tipp: Prüfen Sie regelmäßig die Bodenabflüsse und eventuell vorhandene Rückstauklappen auf ihre Funktion. Stellen Sie bei einem Unwetter rechtzeitig den Strom im Keller ab, um Kurzschlüsse durch das Wasser zu verhindern.
Notfälle, in denen die Feuerwehr lt. Feuerwehrgesetz in diesem Zusammenhang tätig werden muss, sind selbstverständlich solche, wenn durch die Überschwemmung eine Person bzw. ein Tier in eine lebensbedrohliche Lage gerät (z.B. sich eine Person in einem geschlossenen Raum befindet und sich nicht selbstständig befreien kann.) Dies trifft ebenso zu, wenn ein dort angebrachter Schaltschrank droht, mit Wasser in Verbindung zu kommen. Darüber hinaus können auch zum Beispiel im Keller gelagerte Heizöltanks oder größere Mengen an Düngemittel, die im überfluteten Raum gelagert sind und beim Ablaufen des Wassers in die Umwelt gelangen, einen großen Schaden verursachen. In diesen Fällen setzen Sie bitte einen Notruf über die 112 ab.
Das zeigt, dass das Auspumpen von überfluteten Räumen in den meisten Fällen nicht Aufgabe der Feuerwehr ist. Wenn die Feuerwehr dennoch hilft, wird ein Werk- oder Dienstvertrag (nach BGB) vorgelegt, da der Betroffene die Handlung, also das Abpumpen bzw. Entfernen des Wassers, der Freiwilligen Feuerwehr in Auftrag gibt. Hierfür werden die entstandenen Kosten nach dem aktuellen Kostenverzeichnis der Feuerwehrkostenersatzsatzung der Gemeinde Ilsfeld abgerechnet. Auch das reine Anfahren zur Einsatzstelle, ohne weitere Tätigkeit, ist in diesem Fall schon kostenpflichtig.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihre Freiwillige Feuerwehr Ilsfeld

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Ilsfelder Nachrichten
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Ausgabe 24/2024

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Ilsfeld

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Blaulicht
Feuerwehr
von Freiwillige Feuerwehr Ilsfeld
13.06.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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