Fälliger Steuertermin: 15. Mai 2025
Wir machen darauf aufmerksam, dass seit dem 15. Mai die 2. Abschlagszahlung für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer 2025 zur Zahlung fällig ist.
Wir bitten die Pflichtigen, ihre Beträge umgehend an die Stadtkasse zu entrichten. Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, bei Ihren Zahlungen unbedingt das neue Buchungszeichen (z. B. 501.0000 …) anzugeben, da ansonsten keine genaue Verbuchung möglich ist.
Sofern Sie am Abbuchungsverfahren teilnehmen, brauchen Sie nichts weiter zu veranlassen.
Hierfür, sowie auch für Ihre sonstigen Anfragen, stehen wir Ihnen gerne unter den Telefon-Nummern 87-145 und 87-146 zur Verfügung.
Uta Klingenfuß
Fachdienst 11