Aus den Rathäusern

II. Tiefbau

Allgemeines zum Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung und das Entwässerungssystem Durch den Anschluss und Nutzungszwang, welcher in den beiden...
Wasserzähleranlage
WasserzähleranlageFoto: Bauamt

Allgemeines zum Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung und das Entwässerungssystem

Durch den Anschluss und Nutzungszwang, welcher in den beiden Satzungen für die Wasserversorgung und Grundstücksentwässerung geregelt ist, müssen alle Grundstücke angeschlossen werden. Hierzu gibt es für beide Bereiche eine Satzung, welche Sie auf unserer Homepage einsehen und herunterladen können.

www.dielheim.de/rathaus-service/buergerservice/ortsrecht

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Baubeginn über die geltenden Regeln und Vorschriften in den jeweiligen Baugebieten. Zusätzlich zu Ihrem Bauantrag müssen Sie einen Antrag für den Anschluss an die Wasserversorgung und ein Entwässerungsgesuch stellen. Diese beiden Formulare finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage.

www.dielheim.de/rathaus-service/buergerservice/online-formulare

Wasserversorgung

Auszug aus der Satzung

§ 14 Haus- und Grundstücksanschlüsse

(5) Hausanschlüsse dürfen nicht überbaut werden, die Freilegung muss stets möglich sein; sie sind vor Beschädigung zu schützen. Der Anschlussnehmer hat die baulichen Voraussetzungen für die sichere Errichtung des Hausanschlusses zu schaffen. Er darf keine Einwirkungen auf den Hausanschluss vornehmen oder vornehmen lassen. Jede Beschädigung des Hausanschlusses, insbesondere das Undicht werden von Leitungen sowie sonstige Störungen, sind der Gemeinde unverzüglich mitzuteilen.

§ 15 Kostenerstattung

(1) Der Anschlussnehmer hat der Gemeinde zu erstatten:

1. Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der notwendigen Hausanschlüsse. Dies gilt nicht für den Teil des Hausanschlusses (Grundstücksanschluss), der in öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen verläuft (§ 14 Abs. 2).

2. Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der weiteren, vorläufigen und vorübergehenden Hausanschlüsse (§ 14 Abs. 4). Zu diesen Kosten gehören auch die Aufwendungen für die Wiederherstellung des alten Zustands auf den durch die Arbeiten beanspruchten Flächen.

Wasserzähleranlagen in Wohngebäuden oft nicht vollständig

Wie die Praxis beweist, kann man immer wieder Wasserzählerinstallationen finden, welche die Bezeichnung „Wasserzähleranlage“ nicht verdienen. Mal mangelt es an der Befestigung, mal fehlen Bauteile. Grund genug, einen Blick darauf zu werfen, wie eine vollständige Wasserzähleranlage aussehen sollte.

Die Wasserzähleranlage eines Gebäudes besteht in Fließrichtung des Wassers aus:

- Absperrorgan (Freistromventil) ohne Entleerung

- Wasserzählerbügel mit längenveränderlichem Ein- und Ausbaustück

- Absperrorgan (Freistromventil) mit eingebautem Rückflussverhinderer und Entleerung.

Als Absperrorgane an häuslichen Wasserzähleranlagen werden Schrägsitzventile eingesetzt. Das Absperrorgan vor dem Wasserzähler wird ohne das Absperrorgan hinter dem Wasserzähler mit Entleerungseinrichtung ausgeführt. Die in der häuslichen Trinkwasserinstallation üblicherweise eingesetzten Wasserzähler sind mittels eines Zählerbügels anzubringen. Der Bügel sorgt dafür, dass der Zähler spannungsfrei montiert werden kann und somit keine Befestigungsfunktion für die Wasserleitung übernimmt. Ferner sichert der Wasserzählerbügel eine ausreichend elektrische leitfähige Überbrückung bei Ein- und Ausbau des Wasserzählers. Deshalb ist der Wasserzählerbügel nicht nur in neu zu installierenden Anlagen einzubauen, sondern auch in Altanlagen nachzurüsten, sofern dieser fehlt. Ein sehr wichtiges Bauteil in der Wasserzähleranlage ist der Rückflussverhinderer. Er soll mithelfen, dass das Trinkwasser, das in die Kundenanlage eingeströmt ist, nicht wieder zurück in das Versorgungsnetz fließen kann. Es wird davon ausgegangen, dass die Kundenanlage selbst eine ausreichende Absicherung besitzt und der Rückflussverhinderer als eine zusätzliche Absicherung verstanden wird. Da es sich um eine zusätzliche Absicherung handelt, ist der Rückflussverhinderer an der Wasserzähleranlage grundsätzlich immer einzubauen. Wasserzähleranlagen, in denen der Rückflussverhinderer fehlt, müssen mit einem solchen nachgerüstet werden. Mit Erscheinen der DIN 1988 wurde hierfür eine Frist bis zum Dezember 1991 gesetzt. Nicht vergessen werden darf, dass der Rückflussverhinderer an der Wasserzähleranlage schon mit der DIN1988 mit Ausgabedatum August 1930 gefordert wird. Für Wasserzähleranlagen, die noch heute ohne Rückflussverhinderer ausgerüstet sind, wird es folglich höchste Zeit, dass die Nachrüstung erfolgt. Alternativ zu einem Rückflussverhinderer als Einzelarmatur kann als zweite Absperrung ein kombiniertes Freiflussventil mit Rückflussverhinderer sowie Entleerung (KFR-Ventil) eingebaut werden. Der Wandabstand einer Wasserzähleranlage im häuslichen Bereich ist durch den Wasserzählerbügel festgelegt. Eine Wasserzähleranlage sollte in einem Abstand zum Fußboden von mindestens 30 cm und nicht höher als 120 cm angebracht sein. Genau genommen gehört gar nicht so viel dazu, eine fachlich einwandfreie Wasserzähleranlage aufzubauen. Sollten Sie in Ihrer Hausinstallation eine unvollständige Anlage dieser Art vorfinden, dann sollte man eine Nachrüstung dringend angehen.

Trinkwasserversorgung – Härtebereiche

Die Trinkwasseruntersuchungen werden in der Gemeinde Dielheim wie in anderen Gemeinden im Kreis durch das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises und ein akkreditiertes Prüflabor begleitet.

Hierbei wird in Zusammenarbeit ein Beprobungsplan ausgearbeitet, welcher für ein komplettes Jahr Bestand hat. In diesem Plan sind die offiziellen Probeentnahmestellen, welche über das gesamte Ortsnetz, Brunnen und Hochbehälter verteilt sind, aufgeführt. Nach diesem gemeinsamen festgelegten Plan werden die Beprobungen durchgeführt. Hierbei werden zusätzlich in den Brunnen Daten für die Grundwasserdatenbank erhoben, welche die Beurteilung und Beobachtung aller Parameter wie z.B. Nitrat beinhalten.

Einteilung der Härtebereiche

Während bisher vier Härteklassen für das Trinkwasser galten, sind seit dem 01. Februar 2007 die Härtebereiche wie folgt festgelegt:

alte Angaben

zum

Härtebereich

(°dH)

alte Angaben

zum

Härtegrad

neue

Angaben

Summe Erdalkalien

(mmol / l)

neue

Bezeichnung

des Härtegrads

1 – 20 – 8bis 1,5weich
2 – 38 – 14ab 1,5 bis < 2,5mittel
ab 3ab 14ab 2,5hart

Der Härtebereich in der Gesamtgemeinde Dielheim liegt aktuell bei ca. 16,7°dH. Die durchgeführte Untersuchung des Trinkwassers beim Dielheimer Tiefbrunnen brachte das Ergebnis, dass das Trinkwasser eine sehr gute Qualität aufweist und die Schadstoffkonzentration im gesetzlichen Rahmen liegt bzw. größtenteils nicht im nachweisbaren Bereich. Vor allem bezüglich der Schwermetalle braucht sich der Verbraucher keine Sorgen zu machen.

Die Untersuchungsergebnisse können auf der Homepage der Gemeinde Dielheim (https://www.dielheim.de/Startseite/Verwaltung-Buergerservice/Rathaus-aktuell/weitere-Infos/E1050.htm) eingesehen werden.

Abwasserbeseitigung

Aktuelles zum Thema „Entwässerung“

Schutz gegen Rückstau

Die Kanäle sind auf ein bestimmtes Starkregenereignis ausgelegt. Bei einem darüber hinausgehenden Niederschlag sind sie jedoch überlastet. Dies gilt auch für die private Entwässerungsleitung auf dem Grundstück. Bei einem extremen Niederschlagsereignis, von dem niemand wissen kann, wo und mit welcher Intensität der Regen fällt, füllen sich binnen kurzer Zeit die Kanäle bis zum Kanaldeckel in der Straße. In der gemeindlichen Entwässerungssatzung vom 21.03.2005 ist unter § 20 ist festgelegt, dass sich jeder Anschlussnehmer selbst gegen Rückstau zu schützen hat. Dabei gilt die in der Satzung festgesetzte Rückstauebene, die mit der Straßenoberfläche identisch ist. Alle Ablaufstellen, die unterhalb dieser Rückstauebene liegen, müssen gesichert werden, um einen Schaden durch das im Rückstaufall durch diese Ablaufstelle eindringende Wasser zu vermeiden. Auch wenn es bisher in Ihrem Gebäude noch nie zu einem Rückstau kam, können Sie nicht darauf vertrauen, dass ein Rückstau für immer auszuschließen ist. So kann z. B. auch durch größere Fremdkörper oder einen Rohrbruch ohne ein extremes Niederschlagsereignis ein Rückstau eintreten. Es besteht auch die Möglichkeit, einzelne Siphons zum Beispiel an Waschbecken im Keller mit entsprechenden Rückstaudoppelverschlüssen zu versehen. Bei der Auswahl eines Rückstauverschlusses ist darauf zu achten, dass der für den jeweiligen Einsatzzweck vorgeschriebene Verschluss verwendet wird. So werden in der DIN EN Norm 13564 und DIN 1986-100 die Anforderungen an Rückstauverschlüsse einerseits für fäkalienfreies und für fäkalienhaltiges Abwasser geregelt. Ein Rückstauverschluss funktioniert nur für Abwasserläufe, auf die Sie vorübergehend verzichten können und wenn ein freies Gefälle zur Kanalisation besteht. Des Weiteren muss nach der DIN der Benutzerkreis der Anlage klein sein. Es muss außerdem gesichert sein, dass Abwasser aus höherliegenden Geschossen abfließen kann.

Ein Fehler, der oftmals im Zusammenhang mit Rückstauverschlüssen gemacht wird, ist die zentrale Absicherung von innerhalb bzw. außerhalb des Gebäudes liegenden Ablaufstellen über einen einzelnen Rückstauverschluss. Rückstauverschlüsse sind nach DIN EN 13564 zweimal jährlich zu warten und zu reinigen und monatlich auf ihre Betriebsbereitschaft hin zu überprüfen. Falls die genannten Bedingungen nicht erfüllt werden können, sollte zum Schutz vor Rückstauschäden eine Hebeanlage installiert werden. Durch dieses Anheben über die Rückstauebene wird nach dem Prinzip der kommunizierenden Röhren ein Eindringen von Wasser aus dem Kanal in die unterhalb der Einstauebene liegenden Räume dauerhaft und sicher vermieden. Somit wird durch eine Hebeanlage ein größerer Schutz gegen Rückstau erzielt und ist in vielen Fällen die sicherste Variante, um einen Rückstauschaden zu vermeiden. Der Hauseigentümer ist auch hier für eine Funktionstüchtigkeit und regelmäßige Wartung nach DIN EN 13564 verantwortlich.

Beide Bilder sind analog auf eine Entwässerung im Trennsystem anwendbar.

Im Jahr 2024 konnte die Gemeinde eine Vielzahl wichtiger infrastruktureller Maßnahmen erfolgreich umsetzen.

Besonders hervorzuheben sind die folgenden Arbeiten:

Sanierung größerer Teilstücke der Wasserversorgungsleitungen nach diversen Wasserrohrbrüchen. Hier wurden im Nachgang zum Wasserrohrbruch gleich Teilstücke des bestehenden Wassernetzes saniert.

Bei einer Routineuntersuchung des Kanalnetzes im Bereich der Hauptstraße wurde ein Kanalrohrbruch festgestellt. Dieser konnte durch die Nutzung und Verlängerung der „Kerwe-Sperrung“ zeitnah behoben werden.

Ein ständiger Begleiter der Jahresarbeiten ist das Reparieren von defekten Straßeneinläufen. Hier werden immer wieder Schadstellen gemeldet. In einer Arbeitsliste werden solche Meldungen erfasst und dann in Abschnitten von unserem Jahresunternehmer abgearbeitet.

Um spätere Pflege und Wartungsarbeiten besser durchführen zu können, werden nach und nach im Gemeindegebiet Wasserschieber, Hydranten, Wartungsschächte und Kanalschächte eingefasst. Hierdurch haben wir weniger Störungen durch Verschmutzung sowie eine Arbeitserleichterung im Wartungsturnus. Wichtig ist hier die Zugänglichkeit im Störungs- bzw. Notfall.

Die Gemeinde Dielheim versorgte im Jahr 2024 die Bevölkerung einmal mehr mit dem wichtigsten Lebensgut, dem Trinkwasser. Ab 01.05.2020 wurde die technische Betriebsführung der Wasserversorgung den Stadtwerken Walldorf übertragen.

Zu erneuern waren im laufenden Jahr 2024 insgesamt 24 Hausanschlüsse, Neuanschlüsse kamen 9 hinzu, 33 bestehende Anschlüsse mussten repariert, 4 Anbindungen verändert und 4 stillgelegt werden. 2024 waren 38 Rohrbrüche zu verbuchen.

Eckdaten bezüglich baulicher Maßnahmen in der Gemeinde

2024 wurden zwei neue Hydranten eingebaut und fünf defekte wurden ersetzt. Auch vier Schieber sind im Versorgungsnetz erneuert worden. Eine weitere notwendige Einbindung war der Einbau eines Schieberkreuzes mit dazugehörigen drei Abgangsschiebern. Um die Versorgung in der Gemeinde aufrechtzuerhalten, wurden 48 Meter Versorgungs- und 50 Meter Gussleitung getauscht.

Im Rahmen der Instandhaltungsmaßnahmen wurde eine umfassende Brunnenreinigung durchgeführt, um eine gute Wasserqualität zu gewährleisten.

Zur Erfüllung der Eichpflicht wurden im Gesamten 865 Wasser- und Gartenzähler ausgetauscht.

41 eingegangene Störmeldungen in den Bereichen Wassergewinnung und Erhaltung sind für die Gemeinde Dielheim abgearbeitet worden.

Die chemischen und mikrobiologischen Untersuchungen des an die Bürgerinnen und Bürger abgegebenen Wassers wurden ständig durchgeführt. Die Ergebnisse haben ein sauberes Arbeiten der Stadtwerke Walldorf bestätigt.

Kontaktdaten bei Fragen zur Wasserversorgung:

Technische Fragen zur Trinkwasserversorgung beantworten Ihnen die Stadtwerke Walldorf:

Wasserabteilung: 06227 8288-256

Zentrale: 06227 8288-0 (Mo-Do von 8:00 bis 17:00 Uhr, Fr von 8:00 bis 13:00 Uhr)

Störungsannahme: 06227 8288-112 (24 Stunden)

Fragen zu Ihrem Trinkwasser- und Abwassergebührenbescheid; Antrag für Gartenwasserzähler beantwortet Ihnen:

Gemeinde Dielheim – Rechnungsamt

Jana Schneider: 06222 781-32

Fragen zur Antragsstellung für einen Hausanschlusses beantwortet Ihnen:

Gemeinde Dielheim – Bauamt:

Markus Grimm: 06222 781-26

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Dielheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 05/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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