An mehreren Stellen wurde von bislang unbekannten Tätern illegal Bauschutt in großem Umfang abgelagert.
Auf einem städtischen Grundstück im Gewann „Wifang“ auf Höhe der K5742 oberhalb von Opferdingen zwischen dem Wirtschaftsweg Richtung „Auf Bubelten/Wickmann“ und dem Krottenbach wurde illegal gebrochener Asphalt und Beton abgelagert.
Auch auf Gemarkung Riedböhringen neben dem Wirtschaftsweg zwischen Gewann "Heiligenäcker" und „Vorderes Göthental“ wurden große Mengen Ziegelsteine, gebrochener Asphalt/Beton und Erdaushub auf dem städtischen Grundstück illegal abgelagert.
Die Stadt Blumberg sucht dringend Zeugen, die sachdienliche Hinweise hierzu geben können. Hinweise können beim Ordnungsamt, 07702 51-143 oder ordnungsamt@stadt-blumberg.de gegeben werden.
Wer Abfälle vorsätzlich oder fahrlässig illegal behandelt oder entsorgt, begeht nach § 69 Abs. 1 Nr. 2 KrWG eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 2.500 Euro belangt werden.
Eine Entsorgung von Bauschutt in der freien Natur ist nicht erlaubt.
Hierdurch kann es zu Boden- und Gewässerverunreinigungen kommen, die wiederum eine Gefahr für die Umwelt und die Allgemeinheit darstellen.
Gemäß § 28 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) dürfen Abfälle zum Zweck der Beseitigung grundsätzlich nur in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen (Abfallbeseitigungsanlagen) behandelt, gelagert oder abgelagert werden.