Aus den Rathäusern

Illegale Müllablagerung

Unerlaubte Müllablagerung In der letzten Zeit ist vermehrt aufgefallen, dass verschiedene Abfälle nicht ordnungsgemäß entsorgt, sondern in der freien...
Der Artikel beschreibt, dass es verboten ist Müll auf öffentlichen Flächen zu entsorgen.

Unerlaubte Müllablagerung

In der letzten Zeit ist vermehrt aufgefallen, dass verschiedene Abfälle nicht ordnungsgemäß entsorgt, sondern in der freien Natur abgelagert werden. Außerdem stellen wir vermehrt fest, dass Hausmüll in Müllbehältnissen an Bushaltestellen oder anderen öffentlichen Orten entsorgt wird.

Wir appellieren hiermit an die gesamte Einwohnerschaft, für die Entsorgung des Abfalls ausschließlich hierfür zur Verfügung stehende Gefäße (Restmülltonne, Gelber Sack, Biotonne, Glascontainer) zu verwenden bzw. die Sondersammlungen (z. B. Sperrmüll, Schrott etc.) in Anspruch zu nehmen.

Wer unerlaubt Müll ablagert, handelt unverantwortlich und schädigt die Umwelt!

Außerdem müssen die wild abgelagerten Abfälle wieder durch unseren Bauhof entsorgt werden, so dass zusätzliche Arbeit und unnötige Kosten verursacht werden. Unerlaubte Müllablagerungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Wir möchten an das Verantwortungsgefühl unserer Mitbürger und Mitbürgerinnen appellieren und darum bitten, falls Sie eine solche Müllablagerung beobachten bzw. Hinweise geben können, sich auf dem Ordnungsamt bei Herrn Steinmaier zu melden (Tel. Nr. 07121-958526, dennis.steinmaier@gemeinde-wannweil.de).

Vielen Dank.

Bürgermeisteramt Wannweil

Anhang
Dokument
Erscheinung
Der Gemeindebote – Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Wannweil
NUSSBAUM+
Ausgabe 33/2025
von Gemeinde Wannweil
13.08.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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