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Illegale Müllablagerungen – eine wachsende Belastung

Funde und Meldungen über illegale Müllablagerungen nehmen zu. Die Problematik des „wilden Mülls“ stellt eine ernsthafte Bedrohung für unsere Umwelt,...

Funde und Meldungen über illegale Müllablagerungen nehmen zu. Die Problematik des „wilden Mülls“ stellt eine ernsthafte Bedrohung für unsere Umwelt, die Gesundheit und die Lebensqualität in der Region dar. Darauf macht das Amt für Umwelt und Gewerbeaufsicht im Landratsamt Rastatt aufmerksam.

Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz gelten alle Stoffe oder Gegenstände, deren sich der Besitzer entledigt, entledigen will oder muss, als Abfall. Dazu zählen nicht nur Haushaltsabfälle, sondern auch Bauabfälle, Autowracks, Gartenabfälle, Sperrmüll und andere Materialien, die häufig unerlaubt in der Natur oder auf privaten wie öffentlichen Flächen abgelagert werden. „Der Schutz unserer Natur und Lebensräume liegt in unserer gemeinsamen Verantwortung. Durch einen bewussten Umgang mit Abfällen und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben können wir unsere Umwelt sauber und lebenswert erhalten“, so die Behörde.

Das „Entledigen“ von Abfällen außerhalb zugelassener Anlagen ist grundsätzlich verboten. Besonders im Außenbereich – also in Wäldern, auf Feldern, an Gewässern oder in öffentlichen Grünanlagen – sind solche Ablagerungen untersagt. Sie schädigen die Tier- und Pflanzenwelt, verunstalten das Landschaftsbild und können Gefahren für die öffentliche Sicherheit darstellen. Besonders problematisch sind größere Mengen an Sperrmüll, Bauschutt oder gefährlichen Abfällen wie etwa Asbest.

Kann ein Verursacher ermittelt werden, ist dieser verpflichtet, die Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen. Andernfalls müssen Landkreise und Städte mit erheblichem personellem und finanziellem Aufwand für die Entsorgung aufkommen.

Wilde Müllablagerungen stellen einen Verstoß gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz und gegebenenfalls auch gegen das Bundesnaturschutzgesetz dar. Je nach Schwere des Verstoßes können Bußgelder von mehreren hundert bis zu mehreren tausend Euro verhängt werden. In besonders schweren Fällen kann das illegale Entsorgen auch strafrechtlich verfolgt werden. Hier drohen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Zudem können die Verursacher zur Kostentragung herangezogen werden.

Das Landratsamt Rastatt appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen, die Recyclinghöfe zu nutzen und bei Verdacht auf illegale Ablagerungen das Umweltamt oder den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises zu informieren.

Erscheinung
Loffenau – Mitteilungsblatt
NUSSBAUM+
Ausgabe 35/2025
von Landratsamt Rastatt
27.08.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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