Dies und das

//Im Bad Wildbader Gemeinderat einstimmig beschlossen//

Verkaufsoffene Sonntage sind im Mai und Oktober Im Jahr 2025 haben die Wildbader Einzelhändler und die Stadt Bad Wildbad zwei verkaufsoffene Sonntage...
Die verkaufsoffenen Sonntage verbunden mit dem Antik- und Trödelmarkt in Bad Wildbad 2025 finden trotz Bedenken der katholischen Kirche und Gewerkschaften am 4. Mai und am 25. Oktober statt.
Die verkaufsoffenen Sonntage verbunden mit dem Antik- und Trödelmarkt in Bad Wildbad 2025 finden trotz Bedenken der katholischen Kirche und Gewerkschaften am 4. Mai und am 25. Oktober statt.Foto: Maren Moster (Archiv)

Verkaufsoffene Sonntage sind im Mai und Oktober

Im Jahr 2025 haben die Wildbader Einzelhändler und die Stadt Bad Wildbad zwei verkaufsoffene Sonntage im Zusammenhang mit dem Antik- und Trödelmarkt geplant. Diese finden am 4. Mai und am 5. Oktober 2025 statt.

Vor der Erlass der entsprechenden Satzung sind die zuständigen kirchlichen Stellen, der Einzelhandelsverband sowie die Gewerkschaften anzuhören. Alle angeforderten Stellungnahmen lagen nach Ablauf der Anhörungsfrist vollständig vor. Die Stellungnahmen aus den relevanten Bereichen waren größtenteils positiv. Seitens des Einzelhandelsverbandes und der evangelischen Kirchengemeinde Bad Wildbad wurden keine Einwände gegen die geplanten verkaufsoffenen Sonntage erhoben. Jedoch äußerte die katholische Kirchengemeinde Bad Wildbad Bedenken, da der verkaufsoffene Sonntag im Mai zeitgleich mit der Feier der heiligen Kommunion stattfindet. Man befürchtete, dass der Zugang zur katholischen Kirche sowie zu den angrenzenden Parkhäusern aufgrund des Antik- und Trödelmarktes eingeschränkt sein könnte.

Die ver.di Bezirksverwaltung Mittelbaden-Nordschwarzwald äußerte ebenfalls keine Einwände, wies jedoch darauf hin, dass der Antik- und Trödelmarkt möglicherweise nicht in jedem Jahr einen stark erhöhten Besucherstrom verursache. In Frage gestellt wurde, ob es nicht eher die Öffnung der Ladengeschäfte am Sonntag sei, die das Hauptinteresse der Besucher wecke.

Kosten für die Stadtverwaltung

Die Entscheidung zur Festsetzung der verkaufsoffenen Sonntage im Jahr 2025 wird für die Stadtverwaltung keine zusätzlichen Kosten verursachen. Die Verwaltung konzentriert sich hierbei auf die Organisation der Veranstaltungen und die Vorbereitung der notwendigen Satzung.

Empfehlung der Verwaltung

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Verkaufsstellen ausschließlich im Innenstadtbereich, insbesondere in der König-Karl-Straße und der Fußgängerzone Wilhelmstraße, geöffnet sein werden. Zudem wurde in Rücksprache mit der katholischen Kirchengemeinde sichergestellt, dass die heilige Kommunion im Mai von 10 bis 12 Uhr stattfindet. Da die Verkaufsstellen erst ab 12 Uhr öffnen, sind keine Einschränkungen für den Zugang zur Kirche zu erwarten.

Besonders betont wird, dass der Antik- und Trödelmarkt ein sehr beliebtes Ausflugsziel ist, das regelmäßig 6.000 bis 8.000 Besucher anzieht, insbesondere bei gutem Wetter. In den Jahren 2022, 2023 und 2024 wurden an zwei Terminen verkaufsoffene Sonntage organisiert. Aufgrund des hohen Besucheraufkommens ist davon auszugehen, dass auch in 2025 die Öffnung der Verkaufsstellen einen positiven Effekt auf die wirtschaftliche Situation der Innenstadt, insbesondere für den Einzelhandel, haben wird.

Nach ausführlicher Diskussion und der Beantwortung aller offenen Fragen empfahl die Stadtverwaltung dem Gemeinderat, die Satzung zur Festsetzung der verkaufsoffenen Sonntage zu beschließen. Der Gemeinderat stimmte dem Vorschlag einstimmig zu und beschloss die Durchführung der verkaufsoffenen Sonntage am 4. Mai und 5. Oktober 2025.

Mehr als drei geht nicht

Die Diskussion unter den Ratsmitgliedern war lebhaft. Mathias Frey (AfD) schlug vor, vier verkaufsoffene Sonntage statt nur zwei festzulegen, um dem Gewerbe mehr Möglichkeiten zu bieten, sich zu präsentieren. „Im Internet wird das Gewerbe nur wenig dargestellt, und die Stadt erhält schließlich auch Gewerbeeinnahmen“, so Frey.

Marco Gauger (CDU) zeigte Verständnis für diesen Vorschlag, wies jedoch darauf hin, dass die gesetzliche Lage dies nicht zulasse. Petra Kugele vom Ordnungsamt erklärte, dass laut den geltenden Bestimmungen mehr als drei verkaufsoffene Sonntage nicht möglich seien. Laut Paragraph acht des Ladenöffnungsgesetzes dürfen Verkaufsstellen aufgrund von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen höchstens an drei Sonntagen im Jahr geöffnet sein.

Jochen Borg (CDU) betonte, dass der Wunsch nach mehr verkaufsoffenen Sonntagen grundsätzlich aus dem Einzelhandel kommen müsse, was bisher nicht der Fall sei. Jürgen Schrumpf (SPD) und Jessica Fox (SPD) unterstützten diese Ansicht und stellten klar, dass die Ladenbesitzer in den Ausschüssen nie den Wunsch nach mehr verkaufsoffenen Sonntagen geäußert hätten. Auch Marco Gauger bestätigte, dass im Arbeitskreis Innenstadtberatung zwei verkaufsoffene Sonntage vereinbart wurden, was schließlich auch von den Räten einstimmig beschlossen wurde. (mm)

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von Stadt Bad WildbadRedaktion NUSSBAUM
14.03.2025