Alle Hühner und Puten müssen laut Tierseuchenrecht alle 3 Monate gegen die sogenannte Newcastle-Krankheit (Newcastle Desease / ND) geimpft werden, unabhängig davon, ob diese als „Haustiere“ im eigenen Garten oder gewerblich gehalten werden. Die Newcastle-Krankheit, auch atypische Geflügelpest genannt, wird durch einen Virus verursacht und kann alle Geflügelhaltungen betreffen. Es gibt eine akute und eine schleichende Form, wobei folgende Symptome zum Krankheitsbild gehören: Atemstörungen, grünlicher dünnflüssiger Durchfall, hohes Fieber, röchelnde Atmung, Augen- und Nasenausfluss, nervöse Symptome, Kopfverdrehen und Rückwärtslaufen. Der Tod tritt plötzlich ein und eine Behandlung erkrankter Tiere ist nicht möglich. Betroffen sein können Hühner, Puten und Fasane. Durch Verschleppung kann die Krankheit sich zu einer Seuche ausweiten, deshalb besteht bei Ausbruch eine Meldepflicht. Um aber einen Ausbruch zu verhindern, ist die Impfung der wirksamste Schutz und gesetzlich vorgeschrieben.
Die Impfung ist ohne großen Aufwand durchführbar, da der Impfstoff den Tieren über das Trinkwasser gegeben wird. Hierfür ist es am besten, den Tieren einige Stunden vor der Impfung (evtl. am Vorabend) kein Wasser mehr zu geben, sodass sie Durst haben. Dann wird der Impfstoff ins Trinkwasser gegeben und mit dem Trinken erfolgt die Impfung. Eine pünktliche Abholung ist notwendig für eine erfolgreiche Durchführung, da dieser Lebendimpfstoff binnen zwei Stunden vom Huhn aufgenommen werden muss. Wir laden alle Friedrichstaler Geflügelhalter ein, sich an der Impfung zu beteiligen und zum Schutz der Tiere beizutragen!


