Durch die Aufstellung eines Gerüstes auf dem Gehweg im Bereich Schmiedeck Nr. 3 kommt es vom 20. April 2026 bis voraussichtlich 30. Mai 2026 zu Einschränkungen im öffentlichen Raum durch Halteverbote.
Anliegerinnen und Anlieger sowie Verkehrsteilnehmende werden gebeten, die ausgeschilderten Regelungen zu beachten.
Der Fußgängerverkehr ist durch ein Durchgangsgerüst jederzeit gewährleistet.