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Indirekteinleiterkataster

Stadt Rosenfeld Indirekteinleiterkataster Erhebung zum Indirekteinleiterkataster (Abwasserkataster) Ab dem 07.10.2024 führt die Stadt Rosenfeld...

Stadt Rosenfeld

Indirekteinleiterkataster

Erhebung zum Indirekteinleiterkataster (Abwasserkataster)

Ab dem 07.10.2024 führt die Stadt Rosenfeld eine Erhebung zum Indirekteinleiterkataster durch. Mit der Erhebung hat die Stadt Rosenfeld die Sweco GmbH aus Stuttgart/Balingen beauftragt. Im Rahmen dieser Erhebungen werden Erhebungsbögen an potentiell relevante Gewerbebetriebe verschickt, welche in die Kläranlagen der Stadt Rosenfeld einleiten.

Warum?

Der Gesetzgeber verlangt von dem Betreiber der öffentlichen Abwasseranlagen, ein Verzeichnis der Betriebe zu führen, von deren Abwasseranfall nach Beschaffenheit und Menge ein erheblicher Einfluss auf die Abwasseranlagen zu erwarten ist. Die Erhebung dient auch dem Zwecke, die Abwasserzusammensetzung aus dem Einzugsgebiet besser zu kennen und dadurch die Abwasserreinigung zu verbessern.

Wer?

In dem Indirekteinleiterkataster werden Industrie- und Gewerbebetriebe sowie öffentliche Einrichtungen erfasst, welche Abwasser aus der Produktion oder aus Dienstleistungen in die Kanalisation einleiten. Nicht von Interesse sind dabei solche Betriebe, die ausschließlich sanitäre Abwässer (Belegschaftswasser aus Duschen, Handwaschbecken, Toiletten) ableiten. Die Erhebung dient auch hierdurch eine Abgrenzung zu schaffen.

Mitwirkung!

Wir bitten die betroffenen Gewerbebetriebe, die Erhebungsbögen auszufüllen und an die Sweco GmbH zurückzusenden. Eine Beantwortung wird auch benötigt für den Fall, dass kein Abwasser aus der Produktion anfällt oder nur sanitäres Abwasser vorhanden ist. Dabei bleiben dann möglicherweise verschiedene Punkte des Erhebungsbogens offen. Selbstverständlich ist auch eine Beantwortung per E-Mail oder Fax möglich.

Die übermittelten Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Erscheinung
Amtsblatt der Stadt Rosenfeld
NUSSBAUM+
Ausgabe 40/2024
von Stadt Rosenfeld, Bürgermeisteramt
02.10.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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