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Für landwirtschaftlich genutzte Flächen besteht ein Betretungsverbot innerhalb der Vegetationsperiode. Dies gilt also in der Zeit zwischen...
Foto: LBV

Für landwirtschaftlich genutzte Flächen besteht ein Betretungsverbot innerhalb der Vegetationsperiode. Dies gilt also in der Zeit zwischen Saat und Ernte, bei Grünland in der Zeit des Aufwuchses und der Beweidung.

Erscheinung
Abstatt im Schozachtal – Ortsnachrichten der Gemeinde Abstatt
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Ausgabe 14/2025
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