
Schulstraßen und Schulzonen: Aktiv gegen das Elterntaxi-Chaos
Mit dem neuen Erlass des Landes können Kommunen Schulstraßen und Schulzonen einfacher einrichten. So werden Schulwege sicherer, Elterntaxis reduziert und Kinder gewinnen mehr Selbstständigkeit. Wir erklären die rechtlichen Neuerungen und zeigen erfolgreiche Beispiele aus Baden-Württemberg.
Warum Schulstraßen und Schulzonen jetzt Thema sind
Hupende Autos, Stau und riskante Wendemanöver vor dem Schultor – sogenannte Elterntaxis sorgen morgens und mittags vor vielen Schulen für Stress und gefährliche Situationen. Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg schafft mit dem aktuellen Erlass zu Schulstraßen und Schulzonen rechtliche Grundlagen, damit Kommunen leichter gegen das Verkehrschaos vor Schulen vorgehen können.
Städte und Gemeinden erhalten die Möglichkeit, zeitweise oder dauerhafte Straßensperrungen vor Schulen rechtssicher anzuordnen. Der neue Erlass reiht sich ein in die Landesinitiative MOVERS – Aktiv zur Schule.
Was sind Schulstraßen und Schulzonen?
Eine Schulstraße ist eine temporäre Sperrung, zum Beispiel 30 bis 45 Minuten zu Beginn und Ende des Schultags. Das bedeutet: In diesem Zeitraum dürfen keine Kraftfahrzeuge in die Straße einfahren.
Eine Schulzone ist dagegen eine dauerhaft autofreie Straße oder Platz vor einer Schule. Sie wird baulich so umgestaltet, dass sie langfristig Fuß- und Radverkehr den Vorrang gibt – zum Beispiel durch Poller, Spielstraßen-Gestaltung oder Verweilflächen.
Beide Modelle haben das gleiche Ziel: Das unmittelbare Schulumfeld soll frei von Autoverkehr und damit sicherer und ruhiger werden.
Rechtlicher Rahmen: Was ist neu und warum ist die Umsetzung jetzt einfacher?
Bisher taten sich viele Kommunen schwer, straßenverkehrsrechtliche Sperrungen vor Schulen anzuordnen. Laut StVO durften Durchfahrbeschränkungen nur erlassen werden, wenn eine „qualifizierte Gefahrenlage“ nachweisbar war. Zudem mussten zunächst andere Mittel geprüft werden wie Appelle an Eltern, Tempolimits und Halteverbote.
Mit der StVO-Novelle 2024 (siehe unser Beitrag zum Thema) haben die Kommunen mehr Handlungsspielraum gewonnen. Nach § 45 Abs. 1 Satz 7 StVO können Straßenverkehrsbehörden nun Maßnahmen zum Schutz der Umwelt, des Klimas, der Gesundheit oder zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ergreifen und dazu den Verkehr beschränken, verbieten oder umleiten.
Schulstraßen und Schulzonen können nun rechtssicher mit Zielen wie Klimaschutz und Gesundheitsschutz begründet werden, anstatt Unfallstatistiken bemühen zu müssen.
Diesen neuen gesetzlichen Rahmen der StVO hat das Land jetzt aufgegriffen mit dem Erlass „Hinweise zur straßenverkehrsrechtlichen und straßenrechtlichen Umsetzung von Schulstraßen und Schulzonen“. Hiermit werden bürokratische Hürden aus dem Weg geräumt. Das Verkehrsministerium stellt klar, dass für Schulstraßen in der Regel kein aufwändiges Gutachten notwendig ist.
Außerdem verpflichtet das neue Landesmobilitätsgesetz (LMG) § 2 Abs.1 die Behörden in Baden-Württemberg, bei Planungen „die besonderen Anforderungen von Kindern und Jugendlichen an eine eigenständige sichere Mobilität“ zu berücksichtigen.
Für die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen war die Sicherheit von Schulwegen schon immer ein Thema. Wir werden uns die neue Rechtslage genau ansehen und prüfen, ob eine Umsetzung in Walldorf sinnvoll ist.
Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Gemeinderat
Am 6. Dezember (Samstag) werden Mitglieder der Fraktion gemeinsam mit Mitgliedern des Ortsverbandes ab 16 Uhr den Walldorfer Weihnachtsmarkt besuchen. Wir treffen uns auf einen Glühwein oder ein anderes Getränk. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns ins Gespräch kommen.
Mitteilungen an die Fraktion
Wenn Sie uns bei unserer Arbeit unterstützen wollen, wenn Sie uns etwas mitteilen wollen, dann können Sie das gerne auch per E-Mail tun. Hier die E-Mail-Adressen der Fraktionsmitglieder:
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