Pflegebeitragssatzerhöhung 2025 und die Rentner
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Zuschrift zur Pflegebeitragssatzerhöhung 2025, im Zuge derer für Rentnerinnen und Rentner unverständlicherweise die erhöhte Rente zum 1. Juli zugrunde gelegt wurde. Der VdK wird sich in dieser Angelegenheit an die zuständigen Bundesministerinnen für Gesundheit und Arbeit und Soziales sowie die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund wenden und dieses Vorgehen kritisieren.
Aufgrund der im vergangenen Jahr sehr spät erlassenen Verordnung zur Beitragssatzerhöhung um 0,2 Prozentpunkte hat der Gesetzgeber der Deutschen Rentenversicherung ermöglicht, die Beitragssatzerhöhung zusammengefasst erst am 1. Juli 2025 zu erheben. Dabei hat der Gesetzgeber mit der Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung 2025 der Deutschen Rentenversicherung einen unseres Erachtens zu weiten Spielraum offen gelassen, den die DRV zwar rechtssicher, aber in zweifacher Weise zulasten der Rentnerinnen und Rentner genutzt hat. Erstens wurde die im Juli erhöhte Rente bei der Berechnung zugrunde gelegt. Zweitens müssen auch Neurentnerinnen und -rentner, die nach Januar 2025 in Rente gingen, einmalig den kompletten Beitrag von 4,8 Prozent auf ihre Juli-Rente zahlen. Beides ist nicht nachvollziehbar und widerspricht jeglichem Rechtsgefühl und ist geeignet, das Vertrauen in die Funktionsweise der Rentenversicherung zu untergraben.
Aufgrund des für den Einzelfall zu geringen finanziellen Schadens im einstelligen Euro-Bereich ist eine juristische Auseinandersetzung leider nicht aussichtsreich. Deshalb haben wir uns entschlossen, diesen politischen Weg zu gehen, um zu verhindern, dass dies bei der nächsten zu erwartenden Beitragssatzerhöhung wieder zulasten der Rentnerinnen und Rentner umgesetzt wird.