Das Förderprogramm „Spitze auf dem Land!“ des Landes Baden-Württemberg unterstützt kleine und mittlere Unternehmen im ländlichen Raum bei der Entwicklung und Umsetzung innovativer Projekte. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des ländlichen Raums zu stärken.
Wer kann sich bewerben und wie hoch ist die Förderung?
- Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten (bis zu 20 % Zuschuss)
- Mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten (bis zu 10 % Zuschuss)
- Die Mindestfördersumme liegt bei 200.000 €
- Der maximale Förderbetrag beträgt in der Regel 400.000 Euro, bei besonderem Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie bis zu 500.000 Euro
Was wird gefördert?
- Investitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen
- Entwicklung von innovativen Produkten und Dienstleistungen
- Besonders gefördert werden Projekte in den Bereichen Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie
Anträge für die laufende Tranche 25 können bis 31.08.2025 über die Gemeinde beim RP Freiburg gestellt werden. Interessierte Firmen können sich an das Regierungspräsidium Freiburg wenden, telefonisch unter 0761 208-1255 oder per E-Mail an nicolette.bucher@rpf.bwl.de.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Ministeriums für Ernährung, ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg: mlr.baden-wuerttemberg.de/spitze-auf-dem-land