Brennholz lang und Schlagraum / Flächenlose in der Holzeinschlagsaison 2024/2025
Brennholz lang aus dem Gemeindewald (Polterholz), kann ab 12. September bestellt werden.
Es wird voraussichtlich im Februar/März 2025 noch eine 2. Bestellmöglichkeit für Brennholz lang geben. Dazu wird separat im Gemeindeblatt und auf der Homepage der Gemeinde informiert.
Zum Erwerb von Brennholz lang (Polterholz) muss das beigefügte Bestellformular ausgefüllt und unterschrieben werden.
Die Bestellformulare werden ab dem 12. September 2024 an der Information ausgelegt. Die Formulare können ebenfalls über den Link Brennholzbestellung auf der Homepage heruntergeladen werden.
Bitte beachten Sie hierzu auch die AGB Ranglistenplatz-Abfuhrfrist, welche auch über die Homepage heruntergeladen werden können.
Die Bestellfrist für Brennholz lang (Polterholz) endet am 2. Oktober 2024.
Die maximale Bestellmenge ist auf bis zu 8 Festmeter pro Käufer begrenzt. 1 Festmeter entspricht 1,43 Raummeter/Ster. Sollte die Nachfrage das Brennholzangebot deutlich übersteigen, kann die Zuteilung nachträglich auf 6 Festmeter pro Haushalt begrenzt werden, damit möglichst viele Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt werden können.
Die ausgefüllten Bestellformulare sind bis zum 02.10.2024 per Post an die Gemeindeverwaltung oder per E-Mail an brennholzbestellung@graben-neudorf.de zu senden.
Brennholz lang kann nur mit dem Nachweis über die Teilnahme an einem Motorsägenkurs erworben werden. Eine Kopie der Teilnahmebescheinigung ist der Bestellung beizufügen. Auch wenn Sie bereits in den letzten Jahren Brennholz bei der Gemeinde bezogen haben, ist diese bitte erneut vorzulegen.
Der Preis für Brennholz lang beträgt:
Holzart | Preis pro Festmeter |
Buche | 80,– € |
Hartlaubholz | 70,– € |
Nadelholz + Erle | 49,– € |
Pappel + sonstiges Weichlaubholz | 45,– € |
Die ausgelegten Bestellformulare gelten nur für Bestellungen imGemeindewald Graben-Neudorf.
Die Vergabe des Brennholzes erfolgt per Rangplatz nach Losentscheidung.
Um für alle Brennholzkundinnen und -kunden eine möglichste faire Lösung zu schaffen und möglichst viele Bewerber zu berücksichtigen, findet eine öffentliche Verlosung aus den eingehenden Bestellungen statt.
Die Verlosung erfolgt voraussichtlich noch im Oktober 2024, die Zuteilung im Januar/Februar 2025, wenn vorerst alle Brennholzmengen bereitgestellt sind.Sollte sich der geplante Holzeinschlag zeitlich verzögern, würde auch im Nachgang noch Polterholz zugewiesen werden.Durch die Verlosung wird jeder Bestellnummer ein Ranglistenplatz zugeordnet. Entsprechend dem Ranglistenplatz werden die Polter so weit zugewiesen, bis die verfügbare Brennholzmenge aufgebraucht ist.
Die Bewerber werden nach dem 02.10.2024 per E-Mail oder postalisch über ihre persönliche Bestellnummer (fortlaufend) informiert. Die Bewerber können nach der Verlosung das Ergebnis der Verlosung auf der Homepage der Gemeinde einsehen. Durch Zuordnung der persönlichen Bestellnummer kann der Ranglistenplatz abgelesen und somit die Wahrscheinlichkeit einer Zusage abgeschätzt werden.
Im Januar/Februar 2025 werden den ausgelosten Erwerbern die Polter-Nummer und ein Kartenausschnitt mit der Lage des Polters mitgeteilt sowie eine Rechnung zugesendet. Nach Zahlungseingang des Kaufpreises geht das Eigentum an den Käufer über und das Holz kann abgefahren bzw. aufgearbeitet werden.
Allgemeine Hinweise:
Es wird eine Vergabe von Schlagraum (Flächenlose) über Meistgebot Ende Januar / Anfang Februar 2025 für den Gemeindewald stattfinden.
Die Lose werden nach Höchstgebot vergeben. Bei hoher Nachfrage wird die Vergabe auf 1 Flächenlos pro Käufer begrenzt. Bei gleicher Gebotshöhe entscheidet das Los.
Der Termin zur Abgabe eines Angebotes per E-Mail wird rechtzeitig im Gemeindeblatt angekündigt. Eine vorherige Anmeldung von Schlagraum ist nicht möglich. An der Information liegen dann Karten der Versteigerungslose sowie die Versteigerungsbedingungen aus, sodass sich Interessenten die Lose vorher ansehen können. Alternativ können die Unterlagen auch auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden.
Schlagraum kann nur mit dem Nachweis über die Teilnahme an einem Motorsägenkurs erworben werden. Eine Kopie der Teilnahmebescheinigung ist mit der Abgabe eines Gebotes per E-Mail als Anlage beizufügen. Auch wenn Sie bereits in den letzten Jahren Schlagraum bei der Gemeinde bezogen haben, ist diese bitte erneut vorzulegen.
Aufarbeitungs- und Abfuhrfrist: 30.04.2025. Danach ist keine Aufarbeitung / Abfuhr mehr zulässig.
Fragen beantworten Ihnen gerne während der telefonischen Sprechstunden die zuständige Revierleiterin Sandra Anselment für den Gemeindewald Graben-Neudorf.
Die telefonischen Sprechzeiten und Kontaktdaten der Revierleiterin sind wie folgt:
Revierleiterin Sandra Anselment
E-Mail: sandra.anselment@landratsamt-karlsruhe.de
Tel.: 0721 93689630
Sprechstunde jeweils Montag, 8:30-10:00 Uhr, von September bis Ende April