Um Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land zu vereinfachen und zu beschleunigen, hat der Bundesgesetzgeber im Jahr 2022 bundeseinheitliche Standards für die geforderte artenschutzrechtliche Prüfung im Bundesnaturschutzgesetz verankert.
Für die meisten geschützten Tierarten im Raum Tiefenbronn haben die geplanten Windkraftanlagen keinerlei Auswirkung. Für Fledermäuse können sie allerdings eine Gefahr darstellen, sofern die Anlagen ohne Schutzvorkehrungen betrieben werden. Besonders jagende und ziehende Arten sind im freien Luftraum Kollisionsrisiken ausgesetzt. Angesichts der notwendigen hohen Ausbauziele für Windenergieanlagen ist es deshalb notwendig, die Fledermäuse besonders zu berücksichtigen.
Bei der Planung des Windvorranggebiets WE15 auf dem Hagenschieß wurde vom Regionalverband Nordschwarzwald ein umfangreiches Artenschutzgutachtenberücksichtigt. Das Gutachten belegte zwei Fledermauspopulationen (Bechsteinfledermaus, Großes Mausohr) in der Nähe des geplanten Vorranggebiets. Um die seltenen Kleinsäuger zu schützen, wurde ein Pufferabstand von 1,5 - 3 km zu den Quartieren der Fledermäuse eingeplant. Diese Maßnahme führte zu einer Verkleinerung des Vorranggebiets um rund 50 % (siehe Bild 2, schraffierte Fläche).
Durch den Pufferabstand finden die meisten Flugbewegungen der Fledermäuse außerhalb des Windkraftgebiets statt. Um den Schutz noch weiter zu verbessern, gibt es bereits passgenaue Software-Lösungen für die Steuerung von Windkraftanlagen (z.B. ProBat[i]). Die Software errechnet auf Basis der gemessenen Flugaktivitäten von Fledermäusen standortspezifische Abschaltalgorithmen für die jeweilige Windenergieanlage. Damit kann die Anlage zu Zeiten hoher Fledermausaktivität abgeschaltet werden. Mit der aktuellen Version ist sogar die behördliche Kontrolle der Einhaltung der berechneten Abschaltalgorithmen möglich. So können die regionalen Aspekte der vorkommenden Fledermausgemeinschaften bei der Berechnung der Betriebsalgorithmen berücksichtigt werden.
Bei allen Betriebseinschränkungen für Windkraftanlagen sollte man allerdings eines bedenken: Der Klimaschutz, den die Windenergie gewährleistet, ist ebenfalls eine Form des Artenschutzes. Dieser schützt alle Arten – nicht nur Fledermäuse, sondern auch die (gar nicht so seltene) Art Homo sapiens.
Kommen Sie zur Informationsveranstaltung der Gemeinde am 21. Oktober 2024!
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