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Information der Bürgerinitiative Windkraft Tiefenbronn – Teil 13

Wird da nicht gebuddelt? Wie das Bergwerk Käfersteige und das Windkraftgebiet WE15 zusammenpassen Kurz gesagt: Das geplante Bergwerk Käfersteige...
Eingang zur Würmtalrampe an der Würmtalstraße bei Würm.
Eingang zur Würmtalrampe an der Würmtalstraße bei Würm.Foto: BWT

Wird da nicht gebuddelt?

Wie das Bergwerk Käfersteige und das Windkraftgebiet WE15 zusammenpassen

Kurz gesagt: Das geplante Bergwerk Käfersteige steht dem interkommunalen Windpark der Gemeinden Tiefenbronn, Wimsheim und Friolzheim nicht im Wege.

Viele Einwohner Tiefenbronns wissen nicht, dass bis vor wenigen Jahren ein Bergwerk im Würmtal betrieben wurde: das Flussspat- und Schwerspat-Bergwerk Käfersteige. Die gleichnamige Lagerstätte reicht von der Würmtalstraße bis zur Seehausstraße und gilt als eines der größten Vorkommen des Industrieminerals Flussspat in Europa.

Hier wurden von 1935 bis 1996 Schwerspat (Baryt) und Flussspat (Fluorit) im Untertagebau gewonnen. Heute zeugen nur noch die fachmännisch verschlossenen Stolleneingänge von der ehemaligen Bergwerkstätigkeit.

Fluorit wurde von der EU als kritischer Rohstoff eingestuft, dessen Abbau innerhalb Europas eine hohe Priorität zukommt. Seit 2022 gibt es deshalb Anstrengungen, den Abbau von Flussspat an der Käfersteige wieder aufzunehmen. Zu diesem Zweck wurde die Firma „Deutsche Flussspat GmbH“ gegründet, welche die Abbaurechte erworben hat. Das Unternehmen hat im Mai 2023 Informationen über sein Vorhaben veröffentlicht. Bis 2025 soll die Grube wieder für den erneuten Abbau vorbereitet werden.

Welche Auswirkungen hat der geplante Bergbau auf die Aufstellung von Windkraftanlagen?

Das geplante Wind-Vorranggebiet WE15 überschneidet sich auf einer kleinen Teilfläche mit dem vor fast 100 Jahren definierten Bergbaugebiet „Käfersteige“. Da für ein bis zu 200 m hohes Windkraftwerk ein absolut fester Untergrund notwendig ist, muss sichergestellt werden, dass sich die geplanten Stollen nicht mit den Standorten der Kraftwerke überschneiden.

Die Landesbergbaudirektion hat deshalb in ihrer Stellungnahme gegenüber dem Regionalverband Nordschwarzwald dargelegt, dass die Überschneidungsflächen nicht in das geplante Wind-Vorranggebiet aufgenommen werden sollen. Darüber hinaus möchte die Bergbaudirektion auch die Flächen über der vermuteten Lagerstätte bis hin zur Autobahn A8 für den Bergbau reserviert wissen. Eine Entscheidung über diese Eingabe steht noch aus.

Was bedeutet das für den gemeinsamen Windpark der Gemeinden Tiefenbronn, Wimsheim und Friolzheim?

Ganz einfach: nichts. Falls der Regionalverband der Stellungnahme der Landesbergbaudirektion folgen sollte, fallen im Nordwesten Teile der Vorrangfläche WE15 weg. Dies betrifft jedoch nur Waldflächen auf der Gemarkung Pforzheim, die dem Land Baden-Württemberg gehören. Die Gemeindewälder der Gemeinden Friolzheim, Wimsheim und Tiefenbronn sind weiterhin uneingeschränkt für die Windkraft nutzbar. Nur für die Windkraftflächen des Landes Baden-Württemberg könnten sich Einschränkungen ergeben. Dies dürfte den Forst BW dazu zwingen, auch seine südlich gelegenen Vorrangflächen in der Nähe des Tiefenbronner Waldfriedhofs für die Windkraft zu nutzen, sofern die Anliegergemeinden nicht selbst mit einem eigenen Windpark aktiv werden.

Einem gemeinsamen Windpark der drei Anliegergemeinden steht das geplante Bergwerk damit nicht im Wege.

Abstimmungstermin für den Bürgerentscheid: Sonntag, 10. November 2024

Sie wollen bei der Initiative mitwirken oder haben Fragen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf: kontakt@bürgerentscheid-windkraft-tiefenbronn.de

Eine Zusammenfassung unserer Informationen zum Thema finden Sie auf www.bürgerentscheid-windkraft-tiefenbronn.de

Erscheinung
Mitteilungsblatt Tiefenbronn
NUSSBAUM+
Ausgabe 43/2024

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von Bürgerinitiative Windkraft, Tiefenbronn
24.10.2024
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