Das geplante Wind-Vorranggebiet WE 15 erstreckt sich – nach dem Wegfall der südwestlich gelegenen Flächen aufgrund eines Artenschutzgutachtens – auf eine Fläche von 352 ha (3,5 km²), siehe Bild 1.
Das novellierte Windenergieflächenbedarfsgesetz (Wind BG, §6) räumt dem Eigentümer von Flächen, die in einem Wind-Vorranggebiet liegen, weitreichende Rechte ein. Deshalb ist für den Bau von WEA entscheidend, wem die Flächen innerhalb des Vorranggebiets gehören.
Abbildung 2 zeigt: der überwiegende Teil der Vorrangfläche WE15 gehört dem Land Baden-Württemberg. Die Stadt Pforzheim besitzt keinerlei Grundstücke auf WE15. Die Gemeinde Wimsheim besitzt etwa 40 % der WE15-Fläche auf ihrer Gemarkung (rot). Friolzheim hat nur zwei kleine Flächen von zusammen etwa 15 ha (grün). Tiefenbronn besitzt nur eine Fläche von 6 ha (blau), die zweite, nördlich gelegene Fläche auf Gemeindegebiet gehört dem Land.
Die Waldflächen des Landes werden von der „Anstalt öffentlichen Rechts Forst Baden-Württemberg“ (ForstBW) bewirtschaftet. Die Forst BW hat von der Landesregierung den Auftrag bis 2025 auf den von ihr bewirtschafteten Wäldern Flächen für 500 Windkraftanlagen zur Verfügung zu stellen.
Folge: Es entstehen voraussichtlich auf den Friolzheimer Flächen (grün), ca. 1 km vom Ortsrand Tiefenbronns, 2 Anlagen sowie 2 weitere Anlagen auf der Wimsheimer Fläche (rot). Tiefenbronn hat 4 Anlagen in Sichtweite, aber keine Pachterträge.
Folge: Die Forst BW baut Anlagen auf den Flächen des Landes – davon wahrscheinlich 1-2 Anlagen auf Friolzheimer Gemarkung in unmittelbarer Nähe des Tiefenbronner Waldfriedhofs und mindestens weitere 2-3 Anlagen auf den weiter nördlich gelegenen Flächen. Tiefenbronn hat 4-5 Anlagen in Sichtweite, aber keine Pachterträge.
Folge: Die drei Gemeinden können die für die Anlagen benötigten Flächen (jeweils ca. 0,5 ha pro Anlage) verpachten und erhalten Pachterlöse im Bereich von rund 100.000 EUR pro Jahr und Anlage. Es entstehen auf den roten, blauen und grünen Flächen 3-5 Anlagen. Die Forst BW muss auf die bereits erfolgten Planungen Rücksicht nehmen und wird keine weiteren Anlagen im Wald bei Tiefenbronn planen.
Egal, wie die Gemeinde sich entscheidet: es wird Windkraftanlagen auf dem Vorranggebiet WE15 geben, einige davon auch in der Nähe von Tiefenbronn. Die Gemeinde Tiefenbronn kann die Aufstellung nicht verhindern. Aber sie kann die Aufstellung steuern und davon profitieren, wenn sie zusammen mit den Nachbargemeinden aktiv den Prozess vorantreibt.
Teil 9 unserer Informationsreihe folgt im nächsten Gemeindeblatt
Abstimmungstermin für den Bürgerentscheid:
Sonntag, 10.November 2024
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