3. Grund- und Gewerbesteuervorauszahlungen sind fällig
Wir weisen unsere Steuerpflichtigen darauf hin, dass die 3. Vierteljahresrate für die Gewerbesteuer und für die Grundsteuer am 15.08.2025 fällig wird. Eine pünktliche Bezahlung schützt Sie vor weiteren Kosten. Bei Zahlung bitten wir um die Angabe der korrekten Kassenzeichen. Falls Sie der Gemeindekasse eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden die Gebühren pünktlich zum Termin abgebucht. Die Barzahler werden gebeten, die Raten zu entrichten, die auf dem letzten Steuerbescheid ausgedruckt sind. Wenn sich Ihre Bankverbindung oder Ihre Kontonummer kürzlich geändert hat, informieren Sie uns bitte.
2. Abschlagsanforderung für Wasserzins und Entwässerungsgebühr
Die 2. Abschlagsanforderung für Wasserzins und Entwässerungsgebühr im Jahr 2025 ist am 15.08.2025 fällig.
Wenn Sie am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, wird der Betrag bei Fälligkeit von Ihrem Bankkonto eingezogen.
Bei Überweisung an die Gemeindekasse bitten wir um termingerechte Bezahlung.
Bitte beachten Sie, dass zu den Abschlagsterminen keine zusätzlichen Bescheide mehr zugestellt werden. Die Höhe der Abschläge finden Sie auf Ihrer letzten Jahresendabrechnung.