Die 3. Rate für Wasser-, Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren 2025 ist am 15. September 2025 fällig. Dabei ist zu beachten, dass keine gesonderten Rechnungen für die Abschläge ausgestellt werden. Der Betrag und die Zahlungstermine für die Abschläge sind auf der Jahresabrechnung 2024 vom 03.02.2025 abgedruckt.
Bitte halten Sie den Zahlungstermin ein, da sonst Mahngebühren entstehen und Säumniszuschläge berechnet werden müssen.
Falls Sie eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, wird der fällige Betrag von Ihrem Konto abgebucht.
Sie haben uns noch keine Abbuchungsermächtigung erteilt?
Gerne können Sie dies im Rathaus (Zi. 6, Frau Schneider) nachholen.
Den Wasserabnehmern wird empfohlen, anlässlich der vierteljährlichen Abschlagszahlung bzw. Belastung zu prüfen, ob der Vorauszahlungsbetrag in etwa dem vierteljährlichen Wasserverbrauch entspricht. Dadurch ist auch eine Überwachung der innerhalb der Gebäude und sonstiger Grundstücke installierten privaten Verbrauchsanlagen (Leitungen ab dem Wasserzähler) gewährleistet. Leider kommt es immer wieder vor, dass defekte Leitungen, schadhafte Dichtungen usw. einen hohen Wasserverbrauch verursachen, der erst bei der Zählerablesung festgestellt wird. Da die Wasserzähler nur einmal zum Jahresende abgelesen bzw. die Zählerstände durch Selbstablesung der Gemeinde mitgeteilt werden, kann dies zu unliebsamen Überraschungen in Form von mitunter sehr hohen Wasserrechnungen führen. Sollte sich ein Zählwerk ständig drehen, obwohl alle Entnahmestellen geschlossen sind, wäre es ratsam, sofort einen Installateur zu beauftragen, um die Ursache in der Hausinstallation festzustellen und zu beheben.
Wasserverluste, die auf solche Schäden zurückzuführen sind, gehen grundsätzlich zu Lasten des Wasserabnehmers. Den Wasserkunden wird deshalb in ihrem eigenen Interesse empfohlen, regelmäßig Zählerstandkontrollen durchzuführen.