Anlässlich der Kerwe möchten wir sowohl Jugendliche als auch Erziehungsberechtigte auf die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes hinweisen. Diese Regeln dienen dem Schutz der jungen Besucherinnen und Besucher – bitte unterstützen Sie uns, indem Sie diese konsequent einhalten.
Begriffsbestimmungen nach dem Jugendschutzgesetz: