Stadtverwaltung Weinsberg
Stadtverwaltung Weinsberg
74189 Weinsberg
Dies und das

Information für die Bürger: Gewässerrandstreifen in Baden-Württemberg

Der Gewässerrandstreifen ist ein wichtiger Bestandteil des Gewässerschutzes und spielt eine entscheidende Rolle für den Erhalt unserer natürlichen...

Der Gewässerrandstreifen ist ein wichtiger Bestandteil des Gewässerschutzes und spielt eine entscheidende Rolle für den Erhalt unserer natürlichen Wasserressourcen. Um die Bürgerinnen und Bürger über die Bedeutung und die Regelungen rund um den Gewässerrandstreifen zu informieren, möchten wir Ihnen einige wesentliche Informationen an die Hand geben.

Was ist der Gewässerrandstreifen?

Der Gewässerrandstreifen ist der Bereich entlang von Gewässern, der einen Puffer zwischen dem Wasser und angrenzenden Flächen bildet. In Baden-Württemberg ist dieser Streifen in der Regel mindestens 5 bis 10 Meter breit, abhängig von der Größe und der Art des Gewässers. Er dient dem Schutz der Gewässer und der Förderung der Biodiversität.

Warum ist der Gewässerrandstreifen wichtig?

1. Wasserschutz: Der Gewässerrandstreifen trägt dazu bei, die Wasserqualität zu erhalten, indem er Nährstoffe und Schadstoffe aus dem Oberflächenabfluss filtert, bevor sie in das Gewässer gelangen.

2. Lebensraum für Flora und Fauna: Diese Bereiche bieten Lebensraum für zahlreiche Pflanzen- und Tierarten, die auf feuchte Lebensräume angewiesen sind. Sie fördern die Biodiversität und tragen zur Stabilität der Ökosysteme bei.

3. Erosionsschutz: Die Vegetation im Gewässerrandstreifen hilft, die Ufer zu stabilisieren und Erosion zu verhindern, was besonders in Zeiten von Hochwasser wichtig ist.

4. Erholung und Freizeit: Gewässerrandstreifen bieten Raum für Erholungsaktivitäten und tragen zur Lebensqualität in den Gemeinden bei.

Regelungen und Pflichten

In Baden-Württemberg sind die Regelungen zum Gewässerrandstreifen im Wassergesetz und in den jeweiligen Verordnungen festgelegt. Grundstückseigentümer sind verpflichtet, den Gewässerrandstreifen freizuhalten und dürfen dort keine baulichen Maßnahmen oder intensive landwirtschaftliche Nutzungen durchführen, die die Funktion des Streifens beeinträchtigen könnten. Die Stadt Weinsberg hat als Träger der Unterhaltungslast das Recht, die Grundstücke am Gewässerrand zu betreten und Pflegemaßnahmen durchzuführen. Diese Maßnahmen sind vom Grundstückseigentümer zu dulden. Weiter wird darauf hingewiesen, dass im Bereich des Gewässerrandstreifens auch nur heimische, standortgerechte Pflanzungen durchgeführt werden dürfen.

Information und Beratung

Die Stadt Weinsberg steht Ihnen für Fragen und weitere Informationen zum Thema Gewässerrandstreifen zur Verfügung. Wir ermutigen alle Bürgerinnen und Bürger, sich aktiv am Gewässerschutz zu beteiligen und die Bedeutung dieser wichtigen Lebensräume zu erkennen.

Gemeinsam können wir dazu beitragen, unsere Gewässer für zukünftige Generationen zu schützen und zu erhalten.

Für weitere Informationen und Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Stadt Weinsberg

Amt für Hoch- und Tiefbau

E-Mail: amt23@weinsberg.de

Tel. 07134 512-261

Wir danken Ihnen für Ihr Interesse und Ihre Unterstützung beim Schutz unserer Gewässer!

Erscheinung
Nachrichtenblatt für die Stadt Weinsberg
NUSSBAUM+
Ausgabe 14/2025

Orte

Weinsberg

Kategorien

Dies und das
Panorama
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto