Kostenlose Bescheinigung für Rentnerinnen und Rentner
Unterstützung für die Steuererklärung in der Rente bietet die kostenlose „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“. Die Bescheinigung gibt einen Überblick über alle steuerrechtlich relevanten Beträge, die für das Jahr 2024 automatisch von der gesetzlichen Rentenversicherung an die Finanzverwaltung übermittelt wurden.
Erstmaliger Antrag:
Rentnerinnen und Rentner, die diese Information bereits in einem der Vorjahre angefragt haben, erhalten sie 2025 automatisch. Erstmalig beantragen kann man sie auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung unter www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung Elektronische Daten.
Antragsstellende müssen ihre steuerrechtlich relevanten Beträge seit 2019 nicht mehr selbst in die Steuererklärung eintragen. Die Beträge liegen dem Finanzamt als elektronische Daten, den „eDaten“, bereits vor. Nur Korrekturen bei falschen oder unvollständigen Daten müssen vermerkt werden.
Weitere Informationen:
Zusätzliche Informationen bietet auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung die Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“ unter Publikationen Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg.