Gemeinderat

Information über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 22. Juli 2025

In seiner öffentlichen Sitzung am 22. Juli 2025 hat der Gemeinderat über folgende Punkte beraten: Zu Beginn der Sitzung nahm Oberbürgermeister Rosenberger...

In seiner öffentlichen Sitzung am 22. Juli 2025 hat der Gemeinderat über folgende Punkte beraten:

Zu Beginn der Sitzung nahm Oberbürgermeister Rosenberger die Verpflichtung vonCem Atas auf das Amt als Stadtrat vor, der als Nachfolger für die ausgeschiedene SPD-Stadträtin Miriam Nagel in den Gemeinderat nachrückte. Der Gemeinderat hat aufgrund des personellen Wechsels der Neubildung städtischer Gremien seine Zustimmung erteilt.

Bürgerbegehren hinsichtlich der Zurverfügungstellung von Waldflächen im Eigentum der Stadt für Nutzung von Windkraftanlagen
Stadtrat Hermann Walz (ULH) hat am 28. April 2025 einen Antrag zur Durchführung eines Bürgerentscheids hinsichtlich der Zurverfügungstellung von Waldflächen, die sich im Eigentum der Stadt befinden, gestellt. Stadtrat Hermann Walz hatte hierzu seit Mitte Dezember 2024 knapp 1.000 Unterschriften gesammelt, das gesetzlich vorgegebene Quorum mit ca. 1.400 Unterschriften aber verfehlt. Der Gemeinderat hatte daher in seiner Sitzung am 6. Mai 2025 den Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt. In der Gemeinderatssitzung am 24. Juni 2025 hat Hermann Walz als Vertrauensperson ein Bürgerbegehren mit derselben Frage und den notwendigen Unterschriften eingereicht. Der Gemeinderat hat bei einer Enthaltung das eingereichte Bürgerbegehren für zulässig erklärt. Im Einvernehmen mit den Vertrauenspersonen Hermann Walz, Marcel Uhl und Birgit Sayer soll der Bürgerentscheid am Sonntag, 9. November 2025, durchgeführt werden. Die Frage des Bürgerentscheids enthält, wie eingereicht, folgenden Wortlaut: „Sollen Waldflächen, die sich im Eigentum der Stadt Horb am Neckar befinden, für die Nutzung durch Windkraftanlagen zur Verfügung gestellt werden?“ Um eine neutrale Information der Bürgerschaft zu gewährleisten, hat der Gemeinderat weiter beschlossen, das Angebot des vom Umweltministerium Baden-Württemberg autorisierten Forum Energiedialog anzunehmen. Darüber hinaus wurde die Verwaltung ermächtigt, die Information der Bürgerinnen und Bürger über die innerhalb der Gemeindeorgane vertretene Auffassung durch Veröffentlichung einer Sonderbeilage zum Amtsblatt und zusätzliche Informationsangebote vorzunehmen; weiter am 16. November 2025 eine Bürgerinformationsveranstaltung in der Hohenberghalle zum Bürgerentscheid vorzubereiten und durchzuführen. Begleitend wird eine Arbeitsgruppe gebildet. Aus der Mitte des Gemeinderates wurde hierzu je eine Person aus den Fraktionen CDU, FD/FW, AfD und SPD und den Wählervereinigungen OGL und BiM benannt. Das Gremium hat weiter die Besetzung des Gemeindewahlausschusses beschlossen. Für die Durchführung des Bürgerentscheids werden die hierfür notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von ca. 55.000 Euro bereitgestellt.

Lärmaktionsplan Horb a. N. – Stufe 4
Die Große Kreisstadt Horb a. N. ist aufgrund der Verkehrsbelastungen der Bundesautobahn 81, der Bundesstraßen 28 und 32 sowie der Landesstraße 398 von über 8.200 Kfz/24h verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. In der aktuellen Stufe 4 der kommunalen Lärmaktionsplanung muss der Lärmaktionsplan nun erneut überprüft und fortgeschrieben werden. Zur Verbesserung des Wohnumfeldes und zur Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbeschränkung aus Lärmschutzgründen gegeben sind, wurde in den Ortsdurchfahrten eine freiwillige Lärmberechnung durchgeführt. Das Gremium hat die Ergebnisse der Lärmkartierung (Pflichtstrecken/Ortsdurchfahrten) und der Wirkungsanalysen für die einzelnen Ortsdurchfahrten zur Kenntnis genommen und mit 4 Gegenstimmen beschlossen, den kommunalen Lärmaktionsplan für die Pflichtstrecken auf Gemarkung Horb im vereinfachten Verfahren zu erstellen. Die Verwaltung wurde mit der Durchführung der Beteiligung der Ortschaftsräte, der Öffentlichkeit und der Behörden/Träger öffentlicher Belange beauftragt.

Weitere Beschlüsse, kurz und kompakt:

Einstimmig beschloss der Gemeinderat, die Verwaltung zu beauftragen, für den Herbst eine mögliche Schulraumerweiterung der Berthold-Auerbach-Grundschule in Nordstetten in Form eines Anbaus näher zu untersuchen und hierfür vorab Förderanträge vorzubereiten und falls möglich zu stellen. Alternativ soll eine temporäre Erweiterung der Schulräumlichkeiten mit Containern untersucht und dargestellt werden. In die Überlegungen soll die Zukunft des derzeitigen, sanierungsbedürftigen Betreuungsgebäudes einfließen. Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, eine Bedarfsplanung für die Grundschulen im Stadtgebiet zu erstellen.

Das Gremium beschloss einstimmig, die in einer Arbeitsgruppe erarbeiteten Rahmenbedingungen und das Raumprogramm als Grundlage für die Wettbewerbsauslobung für den Neubau einer Dreifeldsporthalle auf dem ehemaligen Leuco-Areal in der Stadionstraße in Horb a. N. und stimmte dem Vorschlag der formalen Festlegung für das Wettbewerbsverfahren zu.

Die Verwaltung wurde beauftragt, in einer Projektgruppe die Jagdausübung innerhalb des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Horb a. N. unter den Aspekten Sinnhaftigkeit, Flexibilität und Nützlichkeit neu auszuarbeiten.

Der Vergabe eines Rahmenvertrages mit einer Laufzeit von 5 Jahren über die Lieferung von Einsatzkleidung für die Freiwillige Feuerwehr Horb a. N. an die Firma Wilhelm Barth GmbH & Co. KG, 70136 Fellbach, zum Gesamtpreis von 748.324 Euro wurde einstimmig zugestimmt.

Die Verwaltung wurde ermächtigt, während der Sommerpause im Rahmen der zur Verfügung stehenden Finanzmittel Bauarbeiten zur Verlegung eines Entwässerungskanals in Bildechingen und zur Erschließung des Umlegungsgebiets im Industriegebiet Heiligenfeld zu vergeben.

Weiter hat das Gremium der Annahme der im 2. Quartal 2025 bei der Stadt eingegangenen Spenden und Zuweisungen in Höhe von 12.200 Euro zugestimmt.

Die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 mit Jahresbericht der Stadtentwässerung Horb a. N. fand bei 1 Enthaltung die Zustimmung des Gremiums. Der hierzu erstellte Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung wurde zur Kenntnis genommen.

Folgende laufende Planungsverfahren wurden beraten:

- Dem vorgelegten Entwurf zur Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Teilortsbauplans „Wanne“ in Horb a. N. wurde zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Planentwürfe zur Änderung des Teilortsbauplans öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

- Der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Dienstleistungsanschluss“ in Horb a. N. - Ahldorf und Horb a. N. - Mühringen/GE Autobahn aus dem Jahr 1998 wurde aufgehoben und das Änderungsverfahren des FNP der VG Horb a.N. eingestellt.

- Die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht im Bereich Gewerbegebiet Autobahn auf den Gemarkungen Mühringen und Ahldorf aus dem Jahr 2014 wurde aufgehoben.

- Der 3. Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Kühlwiesen in Horb a. N. - Altheim“ im beschleunigten Verfahren wurde zugestimmt und über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen entschieden.

- Der Einleitung des vereinfachten Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Seitenäcker“ in Horb a. N. - Altheim und dem vorgelegten Entwurf wurde zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die Planentwürfe öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange einzuleiten.

Die Beratungsunterlagen und Präsentationen zur Sitzung des Gemeinderates finden Sie auf der städtischen Homepage unter www.horb.de/bürgerinformationssystem.

Erscheinung
Amtsblatt der Stadt Horb Blickrichtung West
NUSSBAUM+
Ausgabe 31/2025
Amtsblatt der Stadt Horb Blickrichtung Ost
NUSSBAUM+
Ausgabe 31/2025
Amtsblatt der Stadt Horb am Neckar
Ausgabe 31/2025
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