Die LBBW Kommunalentwicklung GmbH (KE) betreut die Gemeinde im Rahmen des Landessanierungsgebietes. Aktuell läuft noch bis zum Ende des Jahres 2026 das Sanierungsgebiet „Ortskern IV“. Die KE hat im Rahmen der Gemeinderatssitzung einen aktuellen Sachstandsbericht zu umgesetzten privaten und öffentlichen Maßnahmen gegeben sowie einen Ausblick auf ein mögliches Sanierungsgebiet „Ortskern V“. Hier soll im Laufe des ersten Halbjahres 2026 noch eine Bürgerbeteiligung angestoßen werden, um im Herbst einen Antrag für ein neues Sanierungsgebiet stellen zu können. Die Gemeinde Pfalzgrafenweiler nimmt bereits seit 1978 am Landessanierungsprogramm teil, aktuell im 4. Gebiet. Hierüber konnten bereits zahlreiche Fördermittel und Verbesserungen im privaten und öffentlichen Bereich erreicht werden. Der Gemeinderat hat den Sachstandsbericht zur Kenntnis genommen.
Beim Feststellungsbeschluss in der Sitzung des Gemeinderates wurde beim Eigenbetrieb Wasserversorgung ein Finanzierungsmittelbedarf von -894.770 € ausgewiesen, tatsächlich liegt dieser aber bei -849.770 €. Und beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung wurde ein Ertrag in Höhe von 1.493.360 € ausgewiesen, tatsächlich liegt dieser bei 1.503.250 €. Dies wurde durch das Landratsamt Freudenstadt im Rahmen der Prüfung der Wirtschaftspläne festgestellt mit dem Hinweis, dass die Beschlüsse für die Wirtschaftspläne neu zu fassen sind. Der Gemeinderat hat dem Einstimmig zugestimmt.
Die letzte Kalkulation der Benutzungsgebühren liegt schon einige Jahre zurück. Da sich die Kosten für die Unterhaltung und Verwaltung der Unterkünfte in den vergangenen Jahren deutlich erhöht haben, wurde es notwendig, die Benutzungsgebühren für die Unterkünfte neu zu kalkulieren und festzusetzen. Neben der Gebührenkalkulation hat der Gemeinderat auch über die Ermessens- und Prognoseentscheidungen beschlossen. Die vorgenommenen Anpassungen sowie redaktionelle Punkte sind in die Satzungsänderung eingeflossen. Der Gemeinderat hat dem mehrheitlich zugestimmt.
Die letzte Festlegung der Marktstandsgebühren reicht noch vor die Jahrtausendwende zurück. Seither wurden die Gebühren nicht mehr angepasst. Aktuell finden regelmäßig der Wochenmarkt sowie der Naturparkmarkt statt. Im Zuge der Haushaltsberatungen der damit einhergehenden Überlegungen zur Haushaltskonsolidierung wurde die Verwaltung vom Gemeinderat beauftragt, die Marktstandsgebühren neu zu kalkulieren. Bei der Kalkulation hat man sich auch an umliegenden Märkten orientiert und dem Gemeinderat einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet. Die Erhöhung der Marktstandsgebühren wurde vom Gemeinderat mehrheitlich beschlossen auf 3 €/m beim Wochenmarkt und 3,50 €/m beim Naturparkmarkt.
Zur Eindämmung von Korruption und Bestechung wurde durch den Gesetzgeber eingeführt, dass Spenden, welche an Einrichtungen der Gemeinde oder die Gemeinde selbst gehen, durch den Gemeinderat endgültig genehmigt werden müssen. Anschließend müssen diese noch der Rechtsaufsicht zur Kenntnis vorgelegt werden. Der Gemeinderat hat der Annahme der Spenden Einstimmig zugestimmt.
In der Sitzung vom 27.01.2026 wurde der Feuerwehrbedarfsplan im Gremium vorgestellt. Dort wurden Hinweise auf fehlende Gebäude vorgetragen. In der Sitzung wurde klargestellt, dass dies keine Kritik am Planwerk darstelle, da es wohl zu einem Fehler beim Hochladen der Datei gekommen ist. Mittlerweile stehe der korrekte Feuerwehrbedarfsplan zur Verfügung.
Aus der Mitte des Gremiums wurden die fehlenden Hinweisschilder an den Burgruinen des 4-Burgen-Weges angesprochen. Die Verwaltung hat mitgeteilt, dass man hier schon in Abstimmung mit dem Landratsamt stehe.
Weitere Informationen sowie die Sitzungsunterlagen sind jederzeit über das Ratsinformationssystem der Gemeinde Pfalzgrafenweiler unter www.pfalzgrafenweiler.de abrufbar.
Hinweis: Das Protokoll zu dieser Sitzung kann nach der Fertigstellung zu den üblichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung bei Frau Zepezauer (Zimmer Nr. 11) eingesehen werden.