Aus den Rathäusern

Information über die Verpachtung von Kleingartengrundstücken

Im Nachgang der Neuverpachtung, ergab sich ein neuer Sachverhalt, weshalb zwei Kleingartengrundstücke neu verpachtet werden. Die Pachtdauer beträgt 9...

Im Nachgang der Neuverpachtung, ergab sich ein neuer Sachverhalt, weshalb zwei Kleingartengrundstücke neu verpachtet werden. Die Pachtdauer beträgt 9 Jahre (ab November 2024).

Interessenten werden gebeten, ihre Preisvorstellung sowie Kontaktdaten bis zum 20. September 2024 an Frau Gaßdorf (gaßdorf@bempflingen.de) zu melden.

Die Flächen werden an den Höchstbieter und nur gemeinsam verpachtet. An Auswärtige wird nur verpachtet, wenn kein Interesse von Bempflinger Bürgern besteht.

OrtsteilFlurstück Nr.GewannGröße
in Ar
ArtAnschlag in Euro
BempflingenTeil von 2072/2,
B 22/8 & B 22/9
Unterau

3

Gartenland

10 € / Jahr

Erscheinung
Amtsblatt des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 35/2024
von Gemeinde Bempflingen
30.08.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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