Aus den Rathäusern

Information und Bitte an die Frittlinger Hundebesitzer!

Wie alle Einwohner möchten sicherlich auch sie und Ihre Familie in einer sauberen und gepflegten Gemeinde leben. Gepflegte Wiesen und Grünanlagen, sowie...

Wie alle Einwohner möchten sicherlich auch sie und Ihre Familie in einer sauberen und gepflegten Gemeinde leben. Gepflegte Wiesen und Grünanlagen, sowie saubere Straßen und Gehwege sind die Visitenkarte für jede Gemeinde. Leider kommt es immer wieder vor, dass Hundekot die Straßen, Wege und Wiesen verschmutzt. Dies ist ärgerlich, da die Verschmutzung ein unschöner Anblick ist. Deshalb hat die Gemeinde Frittlingen in der Polizeiverordnung geregelt:

  • dass der Hundehalter dafür zu sorgen hat, dass der Hund seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet.
  • Weiter heißt es „... dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.“
  • Wer die freie Landschaft betritt, ist verpflichtet, von ihm abgelegte Gegenstände und Abfälle, dazu gehört auch Hundekot, wieder an sich zu nehmen und zu entfernen (§ 44 Abs. 4 NatSchG).
  • Hunde sind in Feldnähe anzuleinen, damit diese nicht in die landwirtschaftlichen Kulturen laufen und Ihre Notdurft verrichten.

Die Hinterlassenschaft stellt eine Gefahr für die Gesundheit dar und kann sogar krankheitserregend sein. Der Hundekot enthält schadhafte Bakterien, die unter Umständen dem Vieh verfüttert werden und so in den Bio-Kreislauf gelangen. Auch Kinder sind den Gefahren auf Wiesen, Spielplätzen, Schulwegen und öffentlichen Plätzen ausgesetzt. Deshalb unsere Bitte: Helfen Sie, diesen Gefahren vorzubeugen!

In diesem Sinne möchten wir uns gleichzeitig bei den vielen Hundebesitzern bedanken, die die Hinterlassenschaften Ihrer Vierbeiner ordnungsgemäß entsorgen.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis!

Erscheinung
Neuigkeiten erfährt man im Frittlinger Blättle
NUSSBAUM+
Ausgabe 26/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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