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Information Wohnraumverkleinerung

Gemeinde Unterkirnach informiert: In eine kleinere Mietwohnung umziehen und 3.000 € bis 7.500 € Förderung bekommen. Die Gemeinde Unterkirnach möchte...

Gemeinde Unterkirnach informiert: In eine kleinere Mietwohnung umziehen und 3.000 € bis 7.500 € Förderung bekommen.

Die Gemeinde Unterkirnach möchte ihre Bürgerinnen und Bürger über das neue Förderprogramm „Wohnflächenbonus BW“ informieren, das im Rahmen der Wohnraumoffensive Baden-Württemberg ins Leben gerufen wurde. Ziel des Programms ist es, durch gezielte Anreize den freiwilligen Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde zu fördern und somit untergenutzten Wohnraum effizienter zu nutzen.

Was ist der Wohnflächenbonus BW?

Der Wohnflächenbonus BW richtet sich an Kommunen, die aktiv dazu beitragen, dass Haushalte innerhalb des Gemeindegebiets in kleinere Mietwohnungen umziehen. Dies soll insbesondere dann geschehen, wenn die bisherige Wohnung nicht mehr dem tatsächlichen Bedarf entspricht, beispielsweise nach dem Auszug der Kinder. Durch solche Umzüge können größere Wohnungen für Familien oder andere Haushalte mit höherem Platzbedarf frei werden.

Voraussetzungen für die Förderung

Damit der Wohnflächenbonus BW beantragen kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Der Wohnungswechsel erfolgt innerhalb des Gemeindegebiets.
  • Die Wohnfläche wird durch den Umzug um mindestens 15 Quadratmeter reduziert.
  • Der Umzug wird durch eine kommunale Aktivität, wie Beratung oder Vermittlung, initiiert.
  • Die freigewordene Wohnung war vor dem Umzug mindestens sechs Monate angemietet.
  • Der neue Mietvertrag ist unbefristet oder hat eine Mindestlaufzeit von einem Jahr.
  • Der Wohnungswechsel ist nachweislich erfolgt (z. B. durch Melderegister).

Förderhöhe

Die Grundprämie beträgt 3.000 Euro pro erfolgreichem Wohnungswechsel mit einer Wohnflächenreduzierung von mindestens 15 Quadratmetern. Für jede weitere Reduzierung über diese 15 Quadratmeter hinaus wird ein zusätzlicher Flächenbonus von 100 Euro pro Quadratmeter gewährt, bis zu einem Höchstbetrag von 7.500 €.

Antragsstellung

Der Antrag ist von der Gemeinde Unterkirnach zu stellen, die Gemeinde zahlt die Prämie vorbehaltlich der Bewilligung und Auszahlung durch das Land Baden-Württemberg komplett zur freien Verwendung an die Bürger aus. Damit schafft die Gemeinde Unterkirnach ein Anreizsystem zur Wohnraumverkleinerung. Das Förderprogramm ist bis zum 31. Dezember 2026 befristet.

Weitere Informationen

Für weitere Details und zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an den Bürgerservice.
Die Gemeinde Unterkirnach ermutigt alle Bürgerinnen und Bürger, die über einen Wohnungswechsel nachdenken, sich bei Fragen oder Interesse an die zuständigen Stellen zu wenden. Gemeinsam können wir dazu beitragen, den vorhandenen Wohnraum effizienter zu nutzen und den Wohnungsmarkt in unserer Gemeinde zu entlasten. Der Wohnflächenbonus schafft einen Anreiz und kann flexibel verwendet werden, z. B. für Umzugskosten, Renovierungskosten oder die Anschaffung neuer Möbel.

Erscheinung
Nachrichten Unterkirnach – Amtsblatt der Gemeinde Unterkirnach
NUSSBAUM+
Ausgabe 22/2025
von Gemeinde Unterkirnach
30.05.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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