Die Gemeinde Unterkirnach möchte ihre Bürgerinnen und Bürger über das neue Förderprogramm „Wohnflächenbonus BW“ informieren, das im Rahmen der Wohnraumoffensive Baden-Württemberg ins Leben gerufen wurde. Ziel des Programms ist es, durch gezielte Anreize den freiwilligen Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde zu fördern und somit untergenutzten Wohnraum effizienter zu nutzen.
Der Wohnflächenbonus BW richtet sich an Kommunen, die aktiv dazu beitragen, dass Haushalte innerhalb des Gemeindegebiets in kleinere Mietwohnungen umziehen. Dies soll insbesondere dann geschehen, wenn die bisherige Wohnung nicht mehr dem tatsächlichen Bedarf entspricht, beispielsweise nach dem Auszug der Kinder. Durch solche Umzüge können größere Wohnungen für Familien oder andere Haushalte mit höherem Platzbedarf frei werden.
Damit der Wohnflächenbonus BW beantragen kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Die Grundprämie beträgt 3.000 Euro pro erfolgreichem Wohnungswechsel mit einer Wohnflächenreduzierung von mindestens 15 Quadratmetern. Für jede weitere Reduzierung über diese 15 Quadratmeter hinaus wird ein zusätzlicher Flächenbonus von 100 Euro pro Quadratmeter gewährt, bis zu einem Höchstbetrag von 7.500 €.
Der Antrag ist von der Gemeinde Unterkirnach zu stellen, die Gemeinde zahlt die Prämie vorbehaltlich der Bewilligung und Auszahlung durch das Land Baden-Württemberg komplett zur freien Verwendung an die Bürger aus. Damit schafft die Gemeinde Unterkirnach ein Anreizsystem zur Wohnraumverkleinerung. Das Förderprogramm ist bis zum 31. Dezember 2026 befristet.
Für weitere Details und zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an den Bürgerservice.
Die Gemeinde Unterkirnach ermutigt alle Bürgerinnen und Bürger, die über einen Wohnungswechsel nachdenken, sich bei Fragen oder Interesse an die zuständigen Stellen zu wenden. Gemeinsam können wir dazu beitragen, den vorhandenen Wohnraum effizienter zu nutzen und den Wohnungsmarkt in unserer Gemeinde zu entlasten. Der Wohnflächenbonus schafft einen Anreiz und kann flexibel verwendet werden, z. B. für Umzugskosten, Renovierungskosten oder die Anschaffung neuer Möbel.