
Traditionell werden Alters- und Ehejubiläen von der Ortsverwaltung Neureut in den Neureuter Nachrichten mit Tag des Jubiläums, Vorname und Nachname der betroffenen Person(en) und Ereignis veröffentlicht.
Bewusst wurde auf zusätzliche Angaben wie Wohnanschrift oder das genaue Geburtsdatum verzichtet, um mit der Veröffentlichung einhergehende Risiken wie zum Beispiel sogenannte „Enkeltricks“ oder „Schockanrufe“ ausschließen beziehungsweise minimieren zu können.
Wir wurden von unserer in datenschutzrechtlicher Hinsicht zuständigen Aufsichtsbehörde (Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg/LfDI) darüber informiert, dass eine Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen in der bisherigen Form nicht mehr zulässig ist.
Die Ortsverwaltung Neureut darf Alters- und Ehejubiläen künftig nur noch in den Neureuter Nachrichten veröffentlichen, wenn die betroffenen Personen im Vorfeld ihre Einwilligung dazu gegeben haben.
Es handelt sich hierbei um den 70., 75., 80., 85. und 95. Geburtstag. Ehejubilare und 90. Geburtstage, sowie ab dem 100. Geburtstag werden von der Ortsverwaltung Neureut direkt angeschrieben.


