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Information zu den öffentlichen Bekanntmachungen

Inkrafttreten der Neufassung der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen des Landkreises Göppingen zum 01.05.2026 Zum 01.05.2026 ist...

Inkrafttreten der Neufassung der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen des Landkreises Göppingen zum 01.05.2026

Zum 01.05.2026 ist die Neufassung der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen des Landkreises Göppingen in Kraft getreten.

Gemäß § 1 Abs. 1 erfolgen öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Göppingen, sofern sondergesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen, durch Bereitstellung auf der Internetseite des Landkreises in der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ (https://www.landkreis-goeppingen.de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen).

Gemäß § 1 Abs. 2 können öffentliche Bekanntmachungen während der allgemeinen Öffnungszeiten des Landratsamts Göppingen in der Lorcher Straße 6, 73033 Göppingen, bei der Information im Eingangsbereich kostenlos eingesehen werden und sind gegen Kostenerstattung als Ausdruck zu erhalten. Ausdrucke der öffentlichen Bekanntmachung können unter Angabe der Bezugsadresse gegen Kostenerstattung zugesendet werden.

Die Bekanntgabe der Tagesordnungen von öffentlichen Sitzungen des Kreistags und seiner Ausschüsse finden Sie künftig auf der Startseite unserer Homepage unter „Aktuelle Meldungen“. In dieser Terminankündigung finden Sie den Link zur öffentlichen Tagesordnung der jeweiligen Sitzung in unserem Bürgerinfoportal.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Faurndau
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Ausgabe 20/2026
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