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Information zu den Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Talheim

Die Gemeinde Talheim gewährt den Sport-, Musik-, Gesangs-, Brauchtums- und Heimatvereinen sowie den sonstigen Vereinen zur teilweisen Deckung ihrer laufenden...

Die Gemeinde Talheim gewährt den Sport-, Musik-, Gesangs-, Brauchtums- und Heimatvereinen sowie den sonstigen Vereinen zur teilweisen Deckung ihrer laufenden Kosten und Vereinsaufwendungen einen pauschalen Zuschuss für die ersten 100 Mitglieder in Höhe von 100 € im Jahr. Für jede weiteren angefangenen 50 Mitglieder gibt es eine Zulage in Höhe von 50 €/Jahr und ggf. eine Zulage von 15 €/Jahr für jeden angehörenden Jugendlichen auf der Grundlage der Vereinsförderungsrichtlinien.

Der pauschale Grundbetrag wird für jeden förderfähigen Verein ohne gesonderte Antragsstellung bis zum 30.06.2025 des jeweiligen Förderjahres gewährt.

Die Zulagen zum Grundbetrag für jede weiteren angefangenen 50 Mitglieder und für jeden angehörenden Jugendlichen werden nur nach entsprechender Vorlage einer aktuellen Mitgliederliste des Vereins gewährt. Aus der Mitgliederliste müssen der aktuelle Mitgliederstand und die Anzahl der Jugendlichen ersichtlich sein.

Der Antrag auf zusätzliche Förderung für jugendliche Mitglieder muss bis spätestens 30.06.2025 bei der Gemeindeverwaltung, Frau Schäfer, Rathausplatz 18, 74388 Talheim eingegangen sein.

Spätere eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Wir bitten um entsprechende Beachtung.

Bürgermeisteramt Talheim - Finanzverwaltung

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Talheim (Heilbronn)
NUSSBAUM+
Ausgabe 24/2025
von Gemeinde Talheim
13.06.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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