
Die Firma Wolff & Müller aus Stuttgart, welche im Auftrag unseres Erschließungsträgers (LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH) die Baumaßnahme „Am Unteren Auweg II“ durchführt, hat bereits mit ersten vorbereitenden Arbeiten begonnen.
Die Gesamtbaumaßnahme „Am Unteren Auweg II“, Ausbau Tannenweg, Fertigstellung der innerörtlichen Entlastungsstraße und Ersatzradweg, vgl. Plan, wird voraussichtlich bis in das vierte Quartal 2027 dauern. Dabei werden verschiedene Bauabschnitte gebildet. Die erste Teilbaumaßnahme betrifft den Bereich des neuen Kreisverkehrs zwischen der Firma FIBRO und der Kläranlage und anschließend den ganzen blauen Bereich bzw. den Tannenweg.
Die Bauarbeiten für den Teilabschnitt im Bereich der Kläranlage/Landesstraße beginnen offiziell am 30. März 2026. Zu diesem Zeitpunkt ergeben sich zunächst noch keine Auswirkungen auf den regulären Straßenverkehr.
Aufgrund der verschiedenen Bauabschnitte wird der Neckartalradweg in der nächsten Zeit für die gesamte Dauer der Baumaßnahme – voraussichtlich bis in das vierte Quartal 2027 – umgeleitet, siehe Bild.
Ab Montag, 20. April 2026 wird zur Durchführung der Arbeiten am neuen Kreisverkehr eine verkehrliche Einschränkung mit Sperrung eingerichtet. Entsprechende Vorankündigungsschilder wurden bereits an den Straßen aufgestellt.
Die gewohnte Durchfahrt zwischen Haßmersheim Richtung Mosbach und Hochhausen Richtung Haßmersheim ist in diesem Zeitraum nur eingeschränkt möglich. Der überörtliche Verkehr wird offiziell über Neckarmühlbach – Gundelsheim – Neckarzimmern – Mosbacher Kreuz umgeleitet. Für die Verkehrssicherheit und Rücksichtnahme der Anwohner wird auf der Umleitungsstrecke innerhalb von Neckarmühlbach für die Dauer der Umleitung, eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h eingerichtet.
Um die Erreichbarkeit der Gemeinde dennoch bestmöglich aufrechtzuerhalten, wird eine provisorische Fahrspur durch das Baufeld an der Kläranlage eingerichtet. Diese steht dauerhaft für Rettungsfahrzeuge sowie für den öffentlichen Personennahverkehr bzw. Schülerbusverkehr zur Verfügung.
Für den übrigen Verkehr gelten grundsätzlich folgende Regelungen:
Baustellenspezifische Arbeiten können zu kurzfristigen Abweichungen der vorgenannten Regelungen führen. Mögliche Veränderungen der Sperrzeiten im positiven Sinne der Verkehrsteilnehmer werden nach Baubeginn fortlaufend von allen Beteiligten geprüft.
Mit dieser Lösung kann die ursprünglich befürchtete vollständige Sperrung vermieden werden. Der Neubau dieses Abschnitts ist aufgrund der unterirdischen Leitungen und sonstigen baulichen Anlagen sehr komplex, hinzu kommt noch ein angrenzendes geschütztes Biotop. Dennoch bedeutet die Regelung für viele Verkehrsteilnehmer, Familien und Firmen spürbare Einschränkungen im Alltag.
Alle am Bau Beteiligten bitten daher um Verständnis, dass diese Situation voraussichtlich bis zum Sommer 2026 andauern wird. Gleichzeitig stellt die Maßnahme einen wichtigen Schritt für die Zukunft dar. Neben der Entwicklung des neuen Gewerbegebiets entsteht mit der innerörtlichen Entlastungsstraße eine neue Umfahrungsmöglichkeit für Haßmersheim, die langfristig zu einer deutlichen Verbesserung der Verkehrssituation und zu einer Entlastung der Ortslage beitragen wird.
Der Grüngutplatz in Haßmersheim ist zunächst über die Ausweichstrecken weiterhin zu den üblichen Öffnungszeiten erreichbar. Bitte beachten Sie, dass bis auf Weiteres eine Andienung des Tannenwegs über die Mörikestraße möglich ist. Eine Zufahrt von der Kläranlage ist aufgrund der Baumaßnahme nicht mehr möglich. Der Ausbau Tannenweg wird im Rahmen der Gesamtbaumaßnahme folgen und laut Baufirma ist mit Bauaktivitäten voraussichtlich ab ab August 2026 zu rechnen.
Über unsere bekannten Kanäle (Homepage, Amtsblatt usw.) werden wir fortlaufend informieren und unser Bauamt steht für Fragen gerne zur Verfügung.