Leinenpflicht für Hunde in Schöntal
Seit dem 24.2.2022 gilt in Schöntal die Leinenpflicht für Hunde im Innenbereich (§§ 30 – 34 Baugesetzbuch) – also innerorts. Auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sind Hunde grundsätzlich an der Leine zu führen. Sollte der Hund nicht aufs Wort des Begleiters hören, ist er weiterhin auch außerorts an der Leine zu führen. Wir bitten um Beachtung. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld belegt werden.
Parken verboten
Das Parken ist gem. § 12 StVO auf Gehwegen grundsätzlich unzulässig, außer es ist durch ein entsprechendes Verkehrszeichen erlaubt. Bitte halten Sie die Gehwege daher insbesondere für Kinder, Kinderwägen und ältere Menschen frei.
Beim Parken gilt generell, dass eine Restfahrbahnbreite von 3 m vorhanden sein muss, damit der Rest der Straße noch gut befahrbar ist.
Auch ist das Parken an Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten nicht erlaubt.
Auf Vorfahrtsstraßen außerorts ist das Parken verboten.
Wir bitten um Beachtung.