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Gemeinderat

Informationen aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 3. März 2026

Bereits vor der Sitzung des Gemeinderates am 3. März 2026 fand eine Vorstellung der Kandidierenden für die Jugendgemeinderatswahl statt. Alle Bewerberinnen...

Bereits vor der Sitzung des Gemeinderates am 3. März 2026 fand eine Vorstellung der Kandidierenden für die Jugendgemeinderatswahl statt. Alle Bewerberinnen und Bewerber für den Jugendgemeinderat haben sich in einem kurzen Video vorgestellt und ihre Intention zur Kandidatur präsentieren können.

Pünktlich um 18.00 Uhr hat der Gemeinderat mit der Beratung des ersten Tagesordnungspunktes, Ortsdurchfahrt Isenburg – weiteres Vorgehen beginnen können. Da die Ortsdurchfahrt Isenburg auf der Kreisstraße K 4764 erhebliche bauliche Defizite aufweist, laufen bereits seit 2023 Planungen des Landkreises Freudenstadt als Straßenbaulastträger zum Ausbau der Ortsdurchfahrt. Es wurden hierbei vier verschiedene Lösungsmöglichkeiten des Ausbaus vorgeschlagen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Ausbau der Ortsdurchfahrt Isenburg in den Abschnitten Täle und Höfe in der „Shared-Design“-Variante durchzuführen.

Das Gremium hat im weiteren Tagesordnungspunkt der geplanten Deckensanierung der K 4764 zwischen Isenburger Höfe und Buchhöfe mehrheitlich zugestimmt. Der bauliche Zustand der Fahrbahn ist schlecht, sodass der Landkreis Freudenstadt beabsichtigt, den Streckenabschnitt zwischen Ortsausgang Isenburger Höfe und der L 396 (Buchhöfe) im Rahmen eines Erhaltungsprogramms im Baumischverfahren zu sanieren.

Als nächstes Thema der Tagesordnung wurde die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Parkgebühren für das Parken im öffentlichen Verkehrsraum mit der Änderung der Bezahlmöglichkeiten in der Parkzone 1 beraten. Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich, die Bezahlmöglichkeiten in Bewirtschaftungszone 1 auf eine digitale Lösung zu beschränken und die Parkscheinautomaten außer Betrieb zu setzen. Die Parkhäuser Innenstadt und Bahnhof bleiben von dieser Änderung ausgenommen. In diesem Zuge wurde die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Parkgebühren für das Parken an Parkscheinautomaten im öffentlichen Verkehrsraum mit den Änderungen der Gebührenhöhe ebenfalls beschlossen. Die Gebühr für eine Ausnahmegenehmigung zum Parken mit Parkscheibe in Zone 1 wurde auf 75 Euro im Jahr festgelegt.

Als weiteren Tagesordnungspunkt wurde der Gemeinderat über die Möglichkeiten zur Parkraumbewirtschaftung in der ehemaligen Hohenbergkaserne informiert. Die Verwaltung hat seitens des Gemeinderates den Auftrag erhalten zu prüfen, ob der Exerzierplatz in der ehemaligen Hohenbergkaserne bewirtschaftet werden kann und falls ja, unter welchen Bedingungen dies erfolgen kann. Möglichkeiten zur Bewirtschaftung gibt es mittels Parkscheinautomaten oder digital über die App Parkster. Aktuell ist der gesamte Bereich auf dem Hohenberg nicht im Parkraumkonzept berücksichtigt. Sollte eine Bewirtschaftung angestrebt werden, müsste zunächst das Parkraumkonzept fortgeschrieben werden.

Weiter ging es im Gremium mit der Festlegung des Bauplatzpreises für einen Bauplatz-Rückläufer im Baugebiet „Schulstraße-Süd“ in Horb a. N.-Nordstetten. Da die Bauverpflichtung von den Ersterwerbern nicht erfüllt wurde, hat die Stadt für diesen Bauplatz das Wiederkaufrecht ausgeübt. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, für die neue Ausschreibung den Bauplatzpreis auf 270 Euro pro Quadratmeter festzulegen.

Auch war die Anpassung der Wasserversorgungssatzung aufgrund neuer Vorgaben zur Preisangabenverordnung (PAngV) ein Thema im Gremium. Nach Rechtsauffassung des Finanzministeriums in Bezug auf die bundeseinheitliche PAngV und die hiermit verbundenen Auswirkungen auf gemeindliche Satzungen, gelte die PAngV auch für Leistungen von Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts, für die Benutzungsgebühren oder privatrechtliche Entgelte zu entrichten sind. Aufgrund dieser Vorgaben musste die Wasserversorgungssatzung angepasst werden. Der Gemeinderat stimmte daher einstimmig der Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung mit Inkrafttreten rückwirkend zum 01.01.2026 zu. Die Satzung wird in diesem Mitteilungsblatt gesondert unter „Amtliche Mitteilungen“ veröffentlicht.

Zuletzt hat sich der Gemeinderat mit dem Erlass derSatzung über verkaufsoffene Sonntage beschäftigt. Aus Anlass der Veranstaltungen „Horber Frühling“ und „Unsere Stadt feiert“ soll dem Horber Einzelhandel die Möglichkeit gegeben werden, die Verkaufsstellen an den Sonntagen, 29. März 2026 und 13. September 2026 in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr zu öffnen. Das Gremium stimmte der Satzung über die Bestimmung verkaufsoffener Sonntage mehrheitlich zu. Die Satzung wird in diesem Mitteilungsblatt ebenfalls gesondert unter „Amtliche Mitteilungen“ abgedruckt.

Die Beratungsunterlagen zu den Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse finden Sie auf der städtischen Homepage unter www.horb.de/buergerinformationssystem.

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