Die Borkenkäfersaison ist gestartet – Wöchentliche Kontrolle der Nadelholzbestände und zügige Aufarbeitung der befallenen Bäume durch Waldbesitzende notwendig – Offizieller Hinweis zur Borkenkäferbekämpfung veröffentlicht.
Trotz der in diesem Frühjahr wechselnden Witterung mit warmen, trockenen, aber auch kühleren Phasen mit Niederschlag ist die Entwicklung der Borkenkäfer an den Baumarten Fichte und Weißtanne in unseren Wäldern in vollem Gange. Erste Schwärmflüge fanden bereits Anfang Mai statt, sodass mittlerweile die ersten Bäume frisch befallen sind und sich unter der Rinde in den sogenannten Brutbildern die nächste Generation der Schädlinge entwickelt. Besiedeln zu viele Käfer einen Baum, schädigen sie ihn durch das Nagen unter der Rinde so sehr, dass dieser abstirbt.
Durch die guten Entwicklungsbedingungen im letzten Jahr konnte sich eine hohe Zahl an Borkenkäfern fertig entwickeln und überwintern. Ersten Erkenntnissen nach war die Wintersterblichkeit bei den Käfern gering, sodass dieses Jahr wieder eine hohe Ausgangspopulation der Forstschädlinge vorhanden und das Potential, großen Schaden im Wald im Jahresverlauf anzurichten, groß ist.
Daher heißt es ab sofort für alle Waldbesitzenden, sich nun auf die Suche nach frischem Käferbefall zu begeben. Bei Fichte und Weißtanne sind Anzeichen dafür Harztröpfchen am Kronenansatz, braunes Bohrmehl am Stammfuß oder an Rindenschuppen oder gar Spechtabhiebe. Aber auch sich schnell verfärbende Kronen an Fichten und Weißtannen deuten darauf hin, dass sich die Schädlinge eingenistet haben.
Nicht jeder Fichten- oder Tannenbestand ist gleichmäßig befallen. Insbesondere müssen die winterlichen Sturm- und Schneebruchschäden aufgearbeitet und kontrolliert werden, denn sie sind optimale Brutstätten für den Borkenkäfer. Besonderes Augenmerk sollte auch auf Beständen liegen, welche im vergangenen Jahr bereits vom Borkenkäfer befallen waren, sowie lockere und besonnte Nadelwälder. Zudem sind die Bäume durch die langen Trockenphasen der letzten Jahre nach wie vor geschwächt, und die gefallenen Niederschläge konnten bisher die Wasserspeicher im Waldboden nicht wieder vollständig auffüllen. Das alles sind optimale Bedingungen für die kleinen Käfer, die eine sehr hohe Vermehrungsrate aufweisen. Bis zu drei Generationen pro Jahr sind unter den Rahmenbedingungen des Landkreises Freudenstadt momentan möglich. Das bedeutet, dass das Befallsrisiko im Jahresverlauf immer weiter zunimmt, da die Zahl der Borkenkäfer exponentiell ansteigt. Es bedeutet aber auch, dass eine frühzeitige Bekämpfung der Schädlinge nach dem ersten Schwärmflug den größten Effekt bei der Bekämpfung erzielt.
Was tun, wenn frischer Käferbefall gefunden wird?
Die befallenen Bäume müssen so schnell wie möglich eingeschlagen und vor dem Ausflug der Borkenkäfer aus dem Wald gebracht oder weiterverarbeitet werden. Nur dann haben die Borkenkäfer keine Möglichkeit, erneut weitere Bäume zu befallen. Ist eine entsprechende Lagerung außerhalb des Waldes oder ein Abtransport mit direkter Verarbeitung nicht möglich, so ist durch entsprechende Behandlung der Stämme (bspw. durch Entrinden) und der bruttauglichen Resthölzer (bspw. durch Verbrennen oder Hacken) dafür Sorge zu tragen, dass die Borkenkäfer unschädlich gemacht werden.
Das Kleinsägen zu Brennholz und das Aufsetzen der Meterstücke von bereits befallenen Hölzern im Wald oder am Waldrand ist dagegen keine wirksame Maßnahme. Die Käfer werden dadurch nicht unschädlich gemacht. In solchen Fällen muss das Brennholz aus dem Wald gebracht und mit einem Abstand von mindestens 500 m zum Wald gelagert werden.
Aufgrund der hohen Nachfrage nach Holz steht einem zügigen Verkauf und Abfuhr der Bäume in diesem Jahr nichts entgegen. Problematisch für den Verkauf und die schnelle Abfuhr ist oftmals allerdings, dass Käferholz verstreut und in kleiner Menge anfällt, was die Arbeit der Holzfuhrleute sehr erschwert. Deswegen ist es bei kleinerem Holzmengenanfall wichtig, dass sich benachbarte Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer untereinander abstimmen und ihr Käferholz gebündelt aufarbeiten und zur zügigen Abfuhr bereitstellen. Vor jedem Holzeinschlag sollte außerdem mit den Revierleitenden Kontakt aufgenommen werden. Von ihnen erhalten die betroffenen Waldbesitzenden Informationen über die Aushaltung der vermarktbaren Holzsortimente und wie mit dem befallenen Käferholz umgegangen werden soll. Die Kontaktdaten der örtlich zuständigen Revierleitenden sowie weitere Informationen (u. a. Hinweise zum Verbrennen von Reisig im Wald) sind auf der Homepage des Landratsamtes Freudenstadt zu finden oder können direkt beim Kreisforstamt unter 07441 920-3001 erfragt werden.
Des Weiteren haben Privatwaldbesitzer die Möglichkeit, Erlöse aus dem Verkauf von Schadholz als Erlöse aus Kalamitätsholz nach § 34 Einkommenssteuergesetz bei der Oberfinanzdirektion Karlsruhe anzumelden. Diese Anmeldung kann vor allem für größere land- und forstwirtschaftliche Betriebe steuerliche Vorteile erbringen. Wichtig ist hier, dass die Anmeldung vor der Maßnahmendurchführung erfolgt und dass eine Nachmeldung erfolgt, falls sich die Käferholzmenge im Laufe des Jahres über die bereits gemeldete Menge hinaus erhöht.
Offizieller Hinweis nach § 68 LWaldG
Das Landratsamt Freudenstadt als Untere Forstbehörde hat außerdem einen offiziellen Hinweis zur Borkenkäferbekämpfung erlassen. In dem Hinweis ist dargestellt, welche Maßnahmen private Waldbesitzende im Landkreis zur Borkenkäferbekämpfung ergreifen sollen. Der Hinweis wurde am 19. Mai 2025 auf der Homepage des Landratsamtes (www.kreis-fds.de) unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht und ist damit ortsüblich bekannt gegeben. Im offiziellen Hinweis wird den betroffenen Waldbesitzern eine Frist bis 13. Juni 2025 gesetzt, um ihre Wälder zu kontrollieren und gegebenenfalls die dort genannten Maßnahmen zu ergreifen. Kommen betroffene Waldbesitzer dem nicht nach, hat das Landratsamt die Möglichkeit über eine Einzel- oder Allgemeinverfügung weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die zur Borkenkäferbekämpfung notwendigen Maßnahmen durchzusetzen und diese gegebenenfalls in letzter Instanz im Wege einer Ersatzvornahme gegen Kostenersatz selbst durchzuführen.