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Informationen über das Verhalten am Fußgängerüberweg

Die Gemeinde weist darauf hin, dass Fußgängerüberwege der sicheren Überquerung von Straßen dienen. Fußgängerinnen und Fußgänger sollten die dafür...

Die Gemeinde weist darauf hin, dass Fußgängerüberwege der sicheren Überquerung von Straßen dienen. Fußgängerinnen und Fußgänger sollten die dafür vorgesehenen Überwege nutzen und die Fahrbahn erst betreten, wenn der Kfz-Verkehr zum Stehen gekommen ist. Bedenken Sie unbedingt Ihre Vorbildfunktion gegenüber Kindern und erklären Sie dieses sicheres und korrektes Verhalten am Fußgängerüberweg.

Verkehrsteilnehmer sind verpflichtet, den Vorrang der Fußgängerinnen und Fußgänger am Überweg zu beachten und besonders vorsichtig heranzufahren. Durch die Einhaltung dieser Regeln und gegenseitige Rücksichtnahme kann das Überqueren der Straße für alle sicher gestaltet werden.

Erscheinung
Billigheimer Bote
NUSSBAUM+
Ausgabe 09/2026
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Orte
Billigheim
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